Ein Regionaler Nahverkehrsplan (RNP) ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern erforderlich.

Der MVV hat die Aufgabe, den Nahverkehrsplan für den regionalen Nahverkehrsraum München zu erstellen, soweit sich dieser mit dem Verbundraum München deckt. Der RNP wurde erstmalig am 29.11.2002 den MVV-Gesellschaftern zur Kenntnis gebracht. Dabei wurde vereinbart, eine Fortschreibung im 5-Jahres-Turnus durchzuführen. Entsprechend wurde am 13.07.2007 eine aktualisierte Fassung den MVV-Gesellschaftern erneut vorgestellt.
Der RNP hat ähnlich den lokalen Nahverkehrsplänen folgende Inhalte: