Kurzstrecke

Nutzen Sie die Mini-Fahrten

Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg – wenn davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn zurückgelegt werden.

Sie dürfen Verkehrsmittel miteinander kombinieren und umsteigen. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Zonengrenze überschreiten. Auch Fahrtunterbrechungen sind erlaubt. Wichtig ist nur: spätestens an der vierten Haltestelle ist Schluss.

In den Gemeinden außerhalb Münchens gilt jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen – unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen – als Kurzstrecke.

Für eine Kurzstreckenfahrt entwerten Sie einen Streifen der Streifenkarte. Oder Sie lösen die Einzelfahrkarte Kurzstrecke. Die Höchstfahrzeit beträgt eine Stunde.

Beispiel
Vom Ostbahnhof zum Maxmonument sind es zwei Haltestellen mit der S-Bahn zum Isartor und zwei Haltestellen mit der Trambahnlinie 17 zum Maxmonument. Es ist also eine Fahrt über vier Haltestellen, davon nur zwei mit der S-Bahn – der Kurzstreckentarif gilt.

Hinweis
Es ist nicht zulässig mehrere Kurzstreckenfahrten oder Zonen- und Kurzstreckenfahrten miteinander zu kombinieren. Den Geltungsraum Ihrer IsarCard allerdings können Sie durch ein Kurzstreckenticket erweitern.

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