Ein Kleinkind auf dem Arm, seine größere Schwester an der Hand. Der Schulbub trottet mit dem Pumuckl-Fahrrad hinterher. Und dann gibt es noch einen freundlichen, aber großen Hund ...

Unsere Mitnahmeregelungen sagen Ihnen, wen und was Sie gratis befördern dürfen.
Mit Kindern rechnen!
Für Kinder unter 6 Jahren gilt der Nulltarif. Sie können immer in unbegrenzter Zahl mitgenommen werden – von Personen ab 6 Jahren.
Einige IsarCards umfassen die Mitnahme von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren:
Wer eine gültige IsarCard als Wochen- oder Monatskarte, eine IsarCard9Uhr oder eine IsarCardJob mit sich führt, darf Kinder von 6 bis 14 Jahren montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitfahren lassen. Dabei gilt: Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder sind in beliebiger Anzahl zugelassen, ansonsten maximal drei.
Mit der IsarCard60 allerdings ist die Mitnahme von Kindern nicht möglich.
Die Partner-Tageskarten des MVV erlauben grundsätzlich die Fahrt von 5 erwachsenen Personen – wobei Kinder als halbe Personen zählen.
Zamperl unterwegs
Ihr Hund fährt gratis mit - wenn Sie eine gültige Fahrkarte haben.
Weitere Hunde benötigen eine Kinderfahrkarte, sofern sie nicht in Korb oder Tasche unterschlüpfen.
Das Tier muss in den Fahrzeugen und innerhalb der S- und U-Bahnstationen angeleint sein und einen Maulkorb tragen, wenn es Fahrgäste gefährden könnte.
Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden.
Als Kampfhunde geltende Rassen in Bayern - Liste des Kreisverwaltungsreferats München
Mir san mim Radl da
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in S- und U-Bahnen sowie in freigegebenen Regionalzügen erlaubt und kostenpflichtig.
Die Fahrradmitnahme ist allerdings nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Es gelten diese Sperrzeiten:
Die Sperrzeiten gelten nicht für Gepäckwagen und Mehrzweckabteile der Regionalzüge.
Ein Tandem können Sie nur in S-Bahnen – außerhalb der Sperrzeiten – sowie in Gepäckwagen und Mehrzweckabteilen der Regionalzüge mitnehmen. Die Mitnahme ist kostenpflichtig.
Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße können kostenfrei transportiert werden, wenn es die Bauart des Verkehrsmittels zulässt, der Platz nicht für die Personenbeförderung benötigt wird und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.
Gefaltete Klappräder dürfen Sie auch in Bus und Tram transportieren. Für diese brauchen Sie kein Ticket.