Einmalige, kostenfreie Weiterfahrt zum Ziel
Besitzer einer BahnCard25 oder BahnCard50 erhalten für Reisen mit Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn das City-Ticket, wenn die Strecke über 100 km lang ist und der Zielort einer der über 100 Städte ist, die am City-Ticket Programm teilnehmen - München ist dabei.
Mit einem City-Ticket fahren Sie im Anschluss an Ihre Bahnreise kostenlos mit U-Bahn, S-Bahn, Tram oder Bus zu Ihrer Zieladresse im Innenraum.
Für die Besitzer einer BahnCard100 gilt das Ticket für die uneingeschränkte Nutzung aller Verkehrsmittel im jeweiligen City-Gebiet am Zielort und am Abfahrtsort.
Auf einen Blick
| BahnCard 25/50 | BahnCard 100 | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Kauf einer Fahrkarte für eine Reise über mehr als 100 Kilometer im Fernverkehr in eine Stadt mit City-Ticket-Beteiligung | Kauf einer BahnCard 100 |
| Beteiligte Städte | Über 100 Städte (1) | Über 100 Städte (1) |
| Geltungsbereich | Eine Fahrt vom Zielbahnhof zur Zieladresse im MVV-Innenraum Weitere Informationen zum Geltungsbereich in München (2) |
Beliebige Fahrten im MVV-Innenraum Weitere Informationen zum Geltungsbereich in München (2) |
| Verkehrsmittel im MVV | U-Bahn, S-Bahn, Tram und Bus, sowie Züge von BOB und alex | U-Bahn, S-Bahn, Tram und Bus, sowie Züge von BOB und alex |
| Geltungsdauer | Hinfahrt am 1. Geltungstag der Fahrkarte Rückfahrt am angegebenen Rückreisedatum Weitere Informationen mit Beispiel (3) |
Innerhalb der Geltungsdauer der BahnCard100 an allen Tagen |
| Darstellung auf dem Ticket | Zusatz "+City" hinter dem Zielbahnhof | Vermerk "City" auf der Vorderseite der BahnCard100 |
| Kauf | Deutsche Bahn | Deutsche Bahn |
Fragen und Antworten
1) Woran erkenne ich, ob ich ein City-Ticket erworben habe?
Das erkennen Sie an dem Zusatz "+City" hinter dem Reiseziel auf Ihrer Fahrkarte.
2) Welche MVV-Fahrten sind mit einem City-Ticket möglich?
Das City-Ticket zu einer BahnCard25 oder BahnCard50 erlaubt Ihnen einmalig die Weiterfahrt zu Ihrem Ziel, sofern dieses im MVV-Innenraum liegt.
Dabei ist es gleich, welches Verkehrsmittel Sie wählen: U-Bahn, S-Bahn, Tram, Bus, Nahverkehrszüge der DB, BOB oder alex.
Bei Hin- und Rückfahrkarten gilt Ihr City-Ticket am Zielbahnhof zusätzlich für die Rückfahrt zum Bahnhof.
Eine gültige BahnCard100 mit City-Ticket gewährt Ihnen in München freie Fahrt im MVV-Innenraum mit allen Verkehrsmitteln – wann immer Sie wollen.
3) An welchen Tagen gilt das City-Ticket mit BahnCard25 und BahnCard50?
Für die Hinfahrt ist der erste Geltungstag der Fahrkarte maßgeblich. Er ist am Zangenabdruck zu erkennen. Für die Rückfahrt gilt das angegebene Rückreisedatum. Bei Online-Tickets ist dies dem aufgedruckten Reiseplan zu entnehmen.
Beispiel:
Sie haben eine BahnCard50 und kaufen ein Ticket für die Hin- und Rückfahrt von München nach Frankfurt. Da Frankfurt über 100 km entfernt ist und zudem am City-Ticket-Programm teilnimmt, ist Ihr Ticket ein City-Ticket.
- In München, dem Abfahrtsort, gilt die City-Option noch nicht. Für Ihre MVV-Fahrt zum Bahnhof erwerben Sie eine reguläre Fahrkarte.
- In Frankfurt, Ihrem Zielort, fahren Sie am Ankunftstag kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des für Frankfurt gültigen Geltungsbereichs.
- An Ihrem Rückreisetag in Frankfurt dürfen Sie ebenfalls einmalig und innerhalb des dortigen Geltungsbereichs kostenlos zum Bahnhof fahren.
- Zurück in München brauchen Sie wieder eine reguläre MVV-Fahrkarte.
4) Was ist mit Mitfahrern ohne BahnCard?
Wenn Sie einen Mitfahrer ohne BahnCard haben und dieser auf der Fahrkarte vor Fahrtantritt eingetragen wurde, gilt das City-Ticket auch für diesen.
5) Was muss ich über das City-Ticket bei der BahnCard100 wissen?
Ihre BahnCard100 mit City-Ticket ist eine Mobilitätskarte. Damit fahren Sie in allen beteiligten Städten in den definierten Geltungsbereichen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln – und zwar so oft Sie wollen und nicht nur am Tag von An- und Abreise.
Die kostenfreie Kinder- oder Fahrradmitnahme bei der BahnCard100 überträgt sich allerdings nicht auf den öffentlichen Nahverkehr. Für Kinder und für Fahrräder kaufen Sie bitte reguläre MVV-Fahrkarten.









