Wer erhält den Ausbildungstarif?
Der Ausbildungstarif ist ein Angebot für den Weg zwischen Ausbildungsstelle und Wohnung. Auf Grund rechtlicher Rahmenbedingungen erhalten ihn nur bestimmte Personengruppen.
| Berechtigter Personenkreis | |
|---|---|
| Ausbildungs- tarif I |
Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (1) |
| Ausbildungs- tarif II |
Schüler und Studierende der öffentlichen Schulen, sowie der privaten Schülen, welche staatlich als Ersatzschulen genehmigt sind. Ordentliche Studierende der öffentlichen Hochschulen. |
| Auszubildende, wenn ein vor der zuständigen Berufsvertretung bestätigter Ausbildungsvertrag vorliegt. | |
| Praktikanten und Volontäre (2), sofern das Praktikum/Volontariat nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist und ein Praktikanten-/Volontariatsvertrag vorgelegt wird. | |
| Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes | |
| Teilnehmer bis einschließlich 26 Jahre an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst | |
| Übersicht mit allen Personengruppen im Detail (5) |
Fragen und Antworten
1) Wie lange gilt die Berechtigung im Ausbildungstarif I?
Die Berechtigung gilt bis zum Ende des Schuljahres (1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres), in welchem das 15. Lebensjahr vollendet wird.
2) Unter welchen Bedingungen erhalten Praktikanten den Ausbildungstarif?
Ein Praktikant kann den Ausbildungstarif II dann erhalten, wenn das Praktikum nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist – zum Beispiel Praktikantenordnung der Fakultät für Informatik. Für Praktika, die im Rahmen einer beruflichen Höherqualifizierung durchgeführt wird – wie Lehrgänge zum Psychologischen Psychotherapeuten, kann der Ausbildungstarif nicht in Anspruch genommen werden.
Um eine Kundenkarte zu erhalten, fügen Praktikanten ihrer Bestellung einen Praktikantenvertrag bei, der bestimmte Angaben enthält, damit er nach den Bestimmungen des MVV-Tarifs anerkannt werden kann. Anhand unserer Muster von Praktikantenverträgen sehen Sie, welche Auskünfte benötigt werden. Das Muster im Richtext-Format kann nach dem Download mit einem Textverarbeitungsprogramm ergänzt werden.
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Download Muster Praktikantenverträge RTF
3) Erhalten Referendare, Doktoranden, Diplomanden und Werkstudenten einen Ausbildungstarif?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Referendare, Doktoranden, Diplomanden und Werkstudenten keinen Ausbildungstarif II.
4) Wie sind die Regelungen für Studierende der Berufsakademie Baden-Württemberg?
Studierende der Berufsakademie Baden-Württemberg erhalten nur dann Karten des Ausbildungstarifs II, wenn sie im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum innerhalb des MVV-Gesamtnetzes ableisten und dies durch Vorlage eines formellen Praktikumsvertrages nachweisen können. Der Ausbildungsvertrag der BA Baden-Württemberg entspricht mit seinen Inhalten nicht den Kriterien eines formellen Praktikumsvertrages, weil unter anderem eine Aufschlüsselung der praxisbezogenen Ausbildungsabschnitte fehlt. Aus diesem Grund stellen wir eine Bescheinigung zum Herunterladen zur Verfügung. Legen Sie diese Bescheinigung zusammen mit dem Ausbildungsvertrag der BA Baden-Württemberg vor, dann wird der Praktikumsvertrag im Sinne des MVV-Tarifs anerkannt. Sie erhalten dann eine Kundenkarte für den Zeitraum des jeweiligen Praktikumsabschnittes ausgestellt.
5) Welche Personengruppen zählen im Detail zu den Berechtigten im Ausbildungstarif II?
- Schüler und Studierende der öffentlichen Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 10. September 1982 sowie der privaten Schulen, welche im Sinne des BayEUG staatlich als Ersatzschulen genehmigt oder als Ergänzungsschulen bestätigt sind - soweit nicht der Ausbildungstarif I infrage kommt. Ausgenommen sind Fachschulen der Bundeswehr. Voraussetzung ist der regelmäßige Besuch des im Lehrplan der Schule vorgesehenen Unterrichts, bei Privatschulen mindestens 10 Wochenstunden.
- Ordentliche Studierende der öffentlichen Hochschulen inklusive Fachhochschulen, nicht jedoch der Hochschulen und Fachhochschulen der Bundeswehr und der Volkshochschulen.
- Auszubildende, wenn ein von der zuständigen Berufsvertretung bestätigter Ausbildungsvertrag vorliegt. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen.
- Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist und ein Praktikantenvertrag vorgelegt wird.
- Personen, die andere private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind.
- Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen.
- Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes, sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder gehobenen Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten.
- Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr, einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.
6) Erhalten Studierende einer Fernuniversität den Ausbildungstarif?
Karten des Ausbildungstarifes II dürfen nur für die Tarifringe zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle ausgegeben werden. Wer nicht im Einzugsgebiet des MVV studiert - etwa an der AKAD Hochschule für Berufstätige in Rendsburg, erhält somit keine Kundenkarte für den Ausbildungstarif.
7) Warum erhält ein 6-jähriges Kind für die Fahrt zum Kindergarten keine Zeitkarte im Ausbildungstarif?
Die staatlichen Zuschussleistungen für die Verkehrsunternehmen für die Gewährung des ermäßigten Ausbildungstarifes I sind explizit auf Fahrten zum Schulbesuch beschränkt. Daher können Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, den Ausbildungstarif nicht in Anspruch nehmen.








