Der Ausbildungstarif ist ein Angebot für den Weg zwischen Ausbildungsstelle und Wohnung. Auf Grund rechtlicher Rahmenbedingungen erhalten ihn nur bestimmte Personengruppen.
| Berechtigter Personenkreis | |
|---|---|
| Ausbildungs- tarif I |
Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (1) |
| Ausbildungs- tarif II |
Schüler und Studierende der öffentlichen Schulen, sowie der privaten Schülen, welche staatlich als Ersatzschulen genehmigt sind. Ordentliche Studierende der öffentlichen Hochschulen. |
| Auszubildende, wenn ein vor der zuständigen Berufsvertretung bestätigter Ausbildungsvertrag vorliegt. | |
| Praktikanten und Volontäre (2), sofern das Praktikum/Volontariat nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist und ein Praktikanten-/Volontariatsvertrag vorgelegt wird. | |
| Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes | |
| Teilnehmer bis einschließlich 26 Jahre an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst | |
| Übersicht mit allen Personengruppen im Detail (5) |
Die Berechtigung gilt bis zum Ende des Schuljahres (1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres), in welchem das 15. Lebensjahr vollendet wird.
Ein Praktikant kann den Ausbildungstarif II dann erhalten, wenn das Praktikum nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist – zum Beispiel Praktikantenordnung der Fakultät für Informatik. Für Praktika, die im Rahmen einer beruflichen Höherqualifizierung durchgeführt wird – wie Lehrgänge zum Psychologischen Psychotherapeuten, kann der Ausbildungstarif nicht in Anspruch genommen werden.
Um eine Kundenkarte zu erhalten, fügen Praktikanten ihrer Bestellung einen Praktikantenvertrag bei, der bestimmte Angaben enthält, damit er nach den Bestimmungen des MVV-Tarifs anerkannt werden kann. Anhand unserer Muster von Praktikantenverträgen sehen Sie, welche Auskünfte benötigt werden. Das Muster im Richtext-Format kann nach dem Download mit einem Textverarbeitungsprogramm ergänzt werden.
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Nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Referendare, Doktoranden, Diplomanden und Werkstudenten keinen Ausbildungstarif II.
Studierende der Berufsakademie Baden-Württemberg erhalten nur dann Karten des Ausbildungstarifs II, wenn sie im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum innerhalb des MVV-Gesamtnetzes ableisten und dies durch Vorlage eines formellen Praktikumsvertrages nachweisen können. Der Ausbildungsvertrag der BA Baden-Württemberg entspricht mit seinen Inhalten nicht den Kriterien eines formellen Praktikumsvertrages, weil unter anderem eine Aufschlüsselung der praxisbezogenen Ausbildungsabschnitte fehlt. Aus diesem Grund stellen wir eine Bescheinigung zum Herunterladen zur Verfügung. Legen Sie diese Bescheinigung zusammen mit dem Ausbildungsvertrag der BA Baden-Württemberg vor, dann wird der Praktikumsvertrag im Sinne des MVV-Tarifs anerkannt. Sie erhalten dann eine Kundenkarte für den Zeitraum des jeweiligen Praktikumsabschnittes ausgestellt.
Karten des Ausbildungstarifes II dürfen nur für die Tarifringe zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle ausgegeben werden. Wer nicht im Einzugsgebiet des MVV studiert - etwa an der AKAD Hochschule für Berufstätige in Rendsburg, erhält somit keine Kundenkarte für den Ausbildungstarif.
Die staatlichen Zuschussleistungen für die Verkehrsunternehmen für die Gewährung des ermäßigten Ausbildungstarifes I sind explizit auf Fahrten zum Schulbesuch beschränkt. Daher können Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, den Ausbildungstarif nicht in Anspruch nehmen.