Allgemeine Nutzungsbedingungen für die FTQ Lab-App im Rahmen des eTarif-Pilotprojekts (gültig ab 16.10.2023)

 

 

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen FAIRTIQ AG und Ihnen. Nachstehend sind zudem die Hintergründe für die Nutzung der FAIRTIQ Lab-App im Zusammenhang mit dem MVV-eTarif-Pilotprojekt (im Folgenden „Pilotprojekt“) dargestellt.

2. Hintergründe

Bei dem Pilotprojekt handelt es sich um den Versuch, Fahrkarten und deren Preise nicht in feste Tarifzonen einzuteilen, sondern die Preise individuell und dynamisch auf den Fahrgast und die tatsächlich zurückgelegte Fahrstrecke anzupassen.

Die wesentlichen Ziele des Pilotprojekts sind vor allem die Erprobung einer Technologie zur Erfassung von Reisedaten als zwingende Grundlage für eine nachgelagerte Bepreisung nach der Fahrt (technische Komponente), die Entwicklung eines elektronischen Tarifs zur ex-post Fahrpreisermittlung (tarifliche Komponente) sowie eine projektbegleitende Marktforschung und Datenanalyse zur Erfassung der Kundenakzeptanz und besseren Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse des Pilotprojektes (letzte Komponente gleichwohl fakultativ).

Hierbei arbeiten drei Projektpartner zusammen: Die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (im Fol­genden „MVG“), die Münchener Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (im Folgenden „MVV“) und die FAIRTIQ AG (im Folgenden „FAIRTIQ).

3. Anwendungsbereich

3.1 Für den Download der FTQ Lab-App aus dem Apple Store oder Google Play Store gelten die dort hinterlegten Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen eines App-Stores“).

3.2 Hinsichtlich der Nutzung der FTQ Lab-App (im Folgenden „App“) für das eTarif-Pilotprojekt gelten diese gesonderten Nutzungsbedingungen. Diese AGB werden ausschließlich zwischen der FAIRTIQ AG (im Folgenden „FAIRTIQ“) und dem Pilotkunden vereinbart.

3.3 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Nutzungsbedingungen eines App-Stores gehen diese AGB vor.

4. Leistungsgegenstand

Leistungsgegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Registrierung als Pilotkunde für das eTarif-Pilotprojekt in der FAIRTIQ-App und deren Nutzung im Rahmen des eTarif-Pilotprojekts. Dies beinhaltet die Weitergabe anlässlich der Nutzung der mit der App erhobenen, personenbezogenen Daten an die weiteren Projektpartner MVV und MVG für Zwecke der Erfüllung des separaten Pilotkundenvertrags.

FAIRTIQ nutzt die anlässlich des Pilotprojekts mittels der App erhobenen personenbezogenen Daten zudem für eigene Zwecke der Weiterentwicklung der App.

4.1 Voraussetzungen für die Teilnahme

Nach erfolgreicher Registrierung auf der Website www.swipe-ride.de muss sich der Pilotkunde die kostenlose App selbstständig über Google Play oder Apple App Store herunterladen und installieren. Hierbei wird ein gesonderter Nutzungsvertrag zwischen dem Pilotkunden und FAIRTIQ für das Pilotprojekt abgeschlossen. Nach Eingabe des Freischaltcodes in der App erfolgt dort eine Anmeldung unter Eingabe weiterer Daten, insbesondere Mobilfunknummer, Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse und Zahlungsmittel des Pilotkunden. Die angegebenen Daten müssen mit den Daten der Registrierung auf der Webseite www.swipe-ride.de übereinstimmen.

4.2 Kauf einer elektronischen Fahrberechtigung

4.2.1 Der Pilotkunde gibt ein verbindliches Angebot zum Kauf einer Fahrberechtigung ab, indem er die Schaltfläche „Start“ nach rechts zieht (Check-In). Das Angebot wird durch die MVG angenommen, indem die Fahrtberechtigung in der App in Form eines Barcodes zur Verfügung gestellt wird.

4.2.2 Um eine elektronische Fahrtberechtigung im MVV-eTarif-Pilotprojekt über die App erwerben zu können, muss der Pilotkunde folgende Bedingungen erfüllen:

  • Er muss ab dem Check-In-Vorgang die Funktion der Standortbestimmung in der höchstmöglichen Genauigkeitsstufe (Ortungsdienste (GPS) aktiviert) zulassen. Der Pilotkunde hat etwaige entstehende Kosten seiner Mobilfunkverbindung selbst zu tragen.
  • Er muss den Zugriff der App auf die im Mobiltelefon verbauten Bewegungssensoren aktiviert haben und der App das Senden von Mitteilungen durch die FAIRTIQ-App erlauben (Push Notifikationen).
  • Er muss über ein funktionsfähiges Mobiltelefon mit dem Betriebssystem Android (Google) ohne „Rooting“ oder iOS (Apple) ohne „Jailbreak“ und eine aktivierte und funktionsfähige SIM-Karte verfügen, welche den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz garantiert.
  • Die Aktivierung des Stromsparmodus ist nicht gestattet, weil sonst eine durchgehende Ortung nicht möglich ist.

4.3 Gültigkeit der Fahrberechtigung; Check-In und Check-Out; Preisberechnung

4.3.1 Die Fahrtberechtigung muss vor Fahrtbeginn erworben werden. Sie ist sofort mit Bereitstellung des Barcodes gültig. Die Fahrtberechtigung ist solange gültig, bis der Pilotkunde die Schaltfläche „Stop“ nach links zieht (Check-Out). Während der gesamten Fahrt (erster Einstieg und Ausstieg aus dem letzten Verkehrsmittel) und innerhalb der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen (z.B. Sperrbereich der U-Bahnhöfe und S-Bahnhöfe) muss die Fahrberechtigung gültig sein. Falls der Pilotkunde umsteigen muss, um seine Fahrt fortzusetzen, ist beim Umsteigen kein Check-Out und erneuter Check In notwendig. Der Pilotkunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen. Mehrkosten, die einem Pilotkunden durch einen nicht rechtzeitigen Check-Out-Vorgang entstehen, sind nicht ersatzfähig.

4.3.2 Ein erfolgreich durchgeführter Check-In-Vorgang und somit die Gültigkeit des Fahrausweises werden auf dem Display des Mobiltelefons durch die FTQ Lab-App entsprechend bestätigt. Ist der Check-In-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird auf dem Display des Mobiltelefons eine entsprechende Meldung angezeigt.

4.3.3 Errechnet die App mittels der im Mobiltelefon verbauten Sensorik, dass sich der Pilotkunde mutmaßlich nicht mehr auf der Reise befindet und der Pilotkunde den Check-Out-Vorgang noch nicht durchgeführt hat, so meldet dies die App mittels Warnung auf dem Mobiltelefon und weist den Pilotkunden darauf hin, dass er möglicherweise den Check-Out-Vorgang vergessen hat. Voraussetzung für das Anzeigen der Warnung ist, dass der Pilotkunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt. Der Check-Out-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Pilotkunden. Sofern die Check-Out-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keine Auswirkungen auf die Verantwortung des Pilotkunden, den Check-Out-Vorgang zum richtigen Zeitpunkt durchzuführen. Sofern der Pilotkunde bis 6.00 Uhr des Folgetages den Check-Out-Vorgang nicht durchgeführt hat, erfolgt ein automatischer Check-Out, und ihm wird maximal ein Tageshöchstpreis gemäß den für das MVV eTarif-Pilotprojekt im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen verrechnet. Alles Weitere ergibt sich aus den Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen für Pilotkunden des MVV-eTarif-Pilotprojekts (siehe hier).

5. Zahlungsbedingungen

Der Pilotkunde ist verpflichtet, den für die elektronische Fahrberechtigung(en) nach den Beförderungs- und Tarifbedingungen des MVV-eTarif-Pilotprojektes im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund errechneten Fahrpreis zu bezahlen. Alles Weitere ergibt sich aus den Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen für Pilotkunden des MVV-eTarif-Pilotprojekts (siehe hier).

6. Haftung

6.1 FAIRTIQ gewährleistet nicht, dass die FTQ Lab-App dauerhaft, ununterbrochen und störungsfrei funktioniert. Eine Unterbrechung oder Störung der FTQ Lab-App kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Erwerbs der elektronischen Fahrtberechtigung führen. Für Schäden, die sich aus einer solchen Nichtverfügbarkeit ergeben, besteht kein Ersatzanspruch gegen FAIRTIQ. Der Pilotkunde hat sich vor Fahrtantritt von der Gültigkeit seiner Fahrtberechtigung zu überzeugen; im Zweifelsfall ist ein Ticket über andere Vertriebskanäle zu kaufen.

6.2 FAIRTIQ haftet für Schäden des Pilotkunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von FAIRTIQ zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet FAIRTIQ nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung FAIRTIQ auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von FAIRTIQ. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

6.3 Die Haftungsbegrenzung des Absatzes 1 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FAIRTIQ.

​​​​​​​6.4 FAIRTIQ weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Erwerb der elektronischen Fahrtberechtigung geschlossenen Beförderungsvertrages das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist. Die Beförderung erfolgt ausschließlich gemäß den Allgemeinen Beförderungsbestimmungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des MVV-Gemeinschaftstarifs bzw. den Bedingungen für das MVV-eTarif-Pilotprojekt im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund. Dem entsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung der FAIRTIQ wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Pilotkunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag mit einem anderen befördernden Verkehrsunternehmen erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Pilotkunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

6.5 ​​​​​​​Ansprüche für eine Haftung aus zwingendem nationalem Recht bleiben unberührt.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Nutzungsvertrag ist befristet bis zum 09. Dezember 2023 gültig.

7.2 Die Zugänge des Pilotkunden zur App werden unverzüglich nach Beendigung des Pilotkundenvertrages gesperrt. Zudem werden die vorhandenen personenbezogenen Daten gelöscht, soweit nicht Aufbewahrungsfristen gegeben sind (vgl. auch unsere Datenschutzhinweise).

7.3 Die Zugänge des Pilotkunden zur App werden auch dann unverzüglich gesperrt, wenn der Pilotkunden mit der Bezahlung von elektronischen Fahrberechtigungen in Verzug geraten ist. Die Sperrung wird aufgehoben, wenn die ausstehenden Beträge beglichen sind und die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels erfolgt ist. Bei einer Sperrung bleibt die Verpflichtung des Kunden bestehen, die Kosten für noch nicht bezahlte vergangene Fahrten zu begleichen.

7.4 Widerruft der Pilotkunde seine Einwilligung in die Datenübermittlung in die USA, so berechtigt dies zur Kündigung des Pilotkundenvertrag und des App-Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung.

8. Schlussbestimmungen

8.1 FAIRTIQ ist berechtigt, für die Erfüllung der Leistungen auf die Kooperationspartner und sonstige Dritte zurückzugreifen.

8.2 FAIRTIQ ist berechtigt, die AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Benachrichtigungsfrist zu ändern. Die Benachrichtigung erfolgt unter Zusendung der neuen AGB an die bei der Registrierung in der FTQ Lab-App angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde hat die AGB anschließend vor der nächsten Nutzung in der FTQ Lab App zu akzeptieren. Bei Nichtakzeptanz hat FAIRTIQ ein Sonderkündigungsrecht. FAIRTIQ wird den Kunden auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Folgen des nicht erfolgten Widerspruchs in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert hinweisen.

8.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

8.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, sofern gesetz­lich zulässig.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

Stand: 16. Oktober 2023