Viel einfacher und klarer strukturiert, mit günstigeren Preisen für die Mehrheit der Haushalte und mehr Bewegungsraum mit vielen Tickets: Die Tarifreform ist eine systematische Neugestaltung des MVV-Tarifs und damit die umfassendste Weiterentwicklung seit dem Verbundstart 1972.
Der Start erfolgte zum 15.12.2019 und damit sind in der Wachstumsregion München wichtige Weichen für die Mobilität von morgen gestellt worden.
Die meisten Tickets erhielten neue Preise – vor allem für Vielfahrer wurden die Preise deutlich gesenkt. Damit Sie sehen können, was Ihre Fahrkarten kosten, nutzen Sie unter Downloads die beiden Übersichten mit den ab 13.12.2020 gültigen Preisen.
Oder Sie nutzen den Ticketfinder, geben Start und Ziel ein und Sie erhalten die Tickets, die Preise und die Zonen.
Abonnements und JobTickets
Fahrkarten, die weiterhin oder ab 15.12.2019 im neuen Geltungsbereich gültig sind:
Fahrkarten, die bis 31.03.2020 aufgebraucht werden können:
Fahrkarten, die auch nach dem 01.04.2020 genutzt werden können:
Die Streifenkarte für Erwachsene und Kinder von 6 - 14 Jahren zum Preis von 14 € bleibt weiterhin gültig, muss aber nach den neuen Stempelregeln genutzt werden. Für Erwachsene sind für die erste Tarifzone immer zwei Streifen und für jede weitere Zone ein weiterer Streifen zu entwerten; bei Kindern ist wie bisher ein Streifen je Fahrt für das gesamte Netz zu entwerten. Die Nutzung des U21-Angebot ist bei einer Zonenfahrt (nicht bei einer Kurzstreckenfahrt) nur mit der gesonderten Streifenkarte U21 möglich. Sollten auf einer eventuell älteren Streifenkarte auf der der Rückseite hiervon abweichende Angaben aufgedruckt sein, sind diese ungültig. Die Regelung für die Nutzung der Streifenkarte bei Kurzstrecken (Stempeln eines Streifens bei der Streifenkarte für Erwachsene und Kinder) ändert sich nicht.
Fahrkarten, die ab dem 15.12.2019 nicht mehr genutzt werden können:
Die aufgeführten nicht mehr gültigen Fahrkarten können bei den Kundencentern der MVG und der S-Bahn München in Fahrkarten des neuen Tarifs umgetauscht oder auf Grund der Maßnahmen rund um den Coronavirus bis 31.05.2020 kostenlos erstattet werden.
Für die bisherigen Abonnenten der IsarCard60 gibt es eine Übergangsregelung bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze von 65 Jahren:
Mit dieser Übergangsregelung wurde eine Möglichkeit geschaffen, mit der bisherige IsarCard60-Abo-Kunden zwischen 60 und 64 Jahren das neue Angebot mit einer Sperrzeit weiterhin nutzen können.
Übergangsregelungen für die Inhaber des München-Passes der Landeshauptstadt München:
Die bisher gekauften besonderen MVV-Tageskarten der Landeshauptstadt München mit dem Zusatz „mit MÜNCHEN-PASS (2019)“ auf der Vorderseite und dem Gültigkeitsaufdruck „bis 31.03.2020“ können bis 31.03.2020 in den neuen Geltungsbereichen aufgebraucht werden:
Änderungen beim München Pass des Sozialreferats der Landeshauptstadt München
Im Zusammenhang mit der Tarifreform muss der bisherige München-Pass für den Kauf der IsarCard S (Sozialticket) ausgetauscht werden.
Grund: Der Kauf der Monatskarte kann wegen der Tarifreform seit Januar 2020 nur mit einer neuen Kontrollnummer (Ticketcodierung) erfolgen, die gleichzeitig auch die neue Passnummer ist.
Nein, Ihre bisherige Kundenkarte verlor zum 31.12.2019 ihre Gültigkeit, da sie in den neuen Geltungsbereichen mit Zonen nicht mehr genutzt werden kann.
Die bisherige Kundenkarte muss gegen eine neue Kundenkarte mit neuer Kontrollnummer eingetauscht werden. Nur mit der neuen Kontrollnummer kann ein gültiges Ticket erworben werden.
Die neue Kundenkarte ist ab 15.12.2019 gültig und kann bereits bequem online über unsere Internetseiten bestellt werden oder ist bei den Kundencentern im MVV erhältlich.
Ja und Nein.
Wichtiger Hinweis: Auf Grund des hohen Andrangs bei den MVG Kundencentern Marienplatz und Hauptbahnhof müssen Abo-Kunden, deren Abo bei der MVG geführt wird, eine Änderung des Geltungsbereichs nicht unbedingt sofort in diesen Kundencentern veranlassen. Für die Entzerrung des Andrangs bei den beiden Kundencentern kann die Änderung des automatisch generierten Geltungsbereich auf den tatsächlich benötigten Geltungsbereich auch noch bis Ende Februar 2020 vorgenommen werden. Die MVG Abo-Kunden, die eine entsprechende Änderung des Geltungsbereich bis Ende Februar veranlasst haben, müssen nach der Umstellung nur den tatsächlich benötigten Geltungsbereich bezahlen und erhalten seitens des MVG Abo-Centers eine Rückerstattung.
Das MVV-Gebiet ist für alle Fahrkartenangebote in 7 Tarifzonen (Zone M und Zonen 1 - 6) eingeteilt, die Unterscheidung mit Ringen, Zonen und Räumen entfällt.
In Zukunft liegen eine Vielzahl an Haltestellen in zwei Zonen (z.B. Allach M/1: in der Zone M und in der Zone 1). Dies kann im neuen Netzplan mit Tarifzonen abgelesen werden. Entsprechend der Fahrtrichtung kann die richtige Zone ausgewählt und damit der günstigere Preis bezahlt werden. Für die Fahrt von Allach zum Hauptbahnhof wird nur die Zone M bezahlt, von Allach nach Altomünster sind die Zonen 1 bis 4 zu bezahlen.
Ja, es wird auch weiterhin eine Streifenkarte geben – sie bleibt mit 14,00 € für 10 Streifen im Preis stabil und der Rabatt gegenüber der Einzelfahrkarte erhöht sich auf 15%.
Für die Nutzer des U21 Angebots gibt es eine eigene U21-Streifenkarte
Für Jugendliche unter 21 Jahren, die bisher das U21 Angebot genutzt haben, wird es eine spezielle U21-Streifenkarte zum Verkaufspreis von 7,70 € mit 10 Streifen geben, da künftig auch eine ungerade Streifenanzahl nötig sein wird.
Die Nutzer der U21-Streifenkarte entwerten künftig die gleiche Zahl an Streifen wie die Erwachsenen, der Rabatt für diese Kundengruppe erfolgt über den geringeren Verkaufspreis und nicht mehr durch eine Halbierung von Streifen.
Ja, auch die Kurzstrecke wird es weiterhin geben. Die bisherigen Regelungen bleiben unverändert bestehen.
Auch in Zukunft lohnt sich der Kauf einer Tageskarte in München bereits ab drei Fahrten am Tag.
Die Tageskarten folgen der neuen Tarifstruktur und können künftig zonengenau gekauft werden. Die bisherigen Geltungsbereiche, wie z.B. Außenraum, entfallen. Die Verkaufspreise der Tageskarten erhöhen sich.
Die 3-Tage Tageskarten Innenraum werden künftig nicht mehr angeboten, da mit der IsarCard Wochenkarte für die Zone M mit 17,10 € ein günstiges Angebot für Fahrten an mehr als 2 Tagen zur Verfügung steht.
Bei Einzelfahrkarten, Streifenkarten, U21-Streifenkarten und Kurzstrecke gelten künftig folgende Höchstfahrzeiten:
Mit der Tarifreform erhält die Grüne Jugendkarte eine neue Bezeichnung und heißt künftig „Ausbildung PlusCard“. Mit der Ausbildung PlusCard kann die Zeitkarte im Ausbildungstarif I oder II zonengenau erweitert werden.
Da die Menschen heute deutlich länger arbeiten wird beim Ticket für Senioren die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben. Das neue Seniorenticket – die IsarCard65 – ist jetzt ganztätig und ohne Sperrzeit gültig und wird an die neue Tariflogik mit einer erweiterten Auswahl an Geltungsbereichen angepasst. Die bisherige Begrenzung auf drei Geltungsräume fällt weg und somit werden die bisherigen Erweiterungskarten nicht mehr angeboten.
Für Kunden unter 65 Jahre, die bereits bisher die IsarCard60 im Abonnement nutzen, gibt es eine Übergangsregelung bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze.
Für die bisherigen Abonnenten der IsarCard60 gibt es eine Übergangsregelung bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze von 65 Jahren:
Mit dieser Übergangsregelung wurde eine Möglichkeit geschaffen, mit der bisherige IsarCard60-Abo-Kunden zwischen 60 und 64 Jahren das neue Angebot mit einer Sperrzeit weiterhin nutzen können.
Mit Einführung der MVV-Tarifreform wird auch ein verbundweites Sozialticket eingeführt, die IsarCard S, die wie bisher als Monatskarte erhältlich sein wird. Mit diesem neuen einheitlichen Angebot im gesamten MVV-Raum und somit auch in allen Verbundlandkreisen, wird die Mobilität für Hilfeberechtigte transparenter und einfacher.
Die Preise werden an die neue Sieben-Zonen-Logik des Gesamtverbundes angepasst und durch eine Stafflung mit geringen Preissprüngen äußerst flexibel ausgestaltet.
Um die IsarCard S zu erwerben, benötigen die Hilfeberechtige in der Landeshauptstadt einen neu ausgestellten München-Pass und in den Verbundlandkreisen den jeweiligen Landkreis-Pass.
Die Ausstellung des München-Passes erfolgt ausschließlich durch die Ausgabestellen des Sozialreferats der Stadt München (Sozialbürgerhäuser und Amt für Wohnen und Migration) und die Ausstellung der Landkreis-Pässe durch die Landratsämter in den Verbundlandkreisen.
Beim MVV-Semesterticket kommt es weder bei den Preisen, noch bei den Konditionen zu Änderungen. Das Angebot bleibt wie bisher erhalten.
Das Angebot IsarCardJob gibt es unverändert, aber in den neuen Geltungsbereichen und zu neuen Preisen.
Die IsarCardJob ist weiterhin um 5 % bzw. 10% gegenüber dem regulären Abonnement rabattiert.
Nein und Ja. Nein, denn durch die Tarifreform ändert sich der Geltungsbereich des City-Tickets im Grundsatz nicht, denn aus dem bisherigen Innenraum wird die neue Zone M.
Ja, denn gleichzeitig rücken einige Haltepunkte in die Zone M wie z.B. Deisenhofen, Stockdorf und Furth, sowie einige Haltestellen in den Gemeinden am Rande der Zone M, die mit MVV Regionalbussen zu erreichen sind.
Die Kosten für die Tarifreform finanzieren die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern und die acht Verbundlandkreise in der Anfangsphase mit insgesamt bis zu rund 70 Millionen Euro pro Jahr. Die politisch Verantwortlichen hoffen, dass mit dieser Finanzierung noch mehr Bürgerinnen und Bürger auf den umweltfreundlichen ÖPNV umsteigen.