Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Kurzstrecke

Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestellen nach dem Einstieg – wenn davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn, im ExpressBus oder mit anderen einbezogene Eisenbahnstrecken (z.B. im Regionalzug) zurückgelegt werden. Sie dürfen bei einer Kurzstrecke Verkehrsmittel miteinander kombinieren und umsteigen. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Zonengrenze überschreiten. Auch Fahrtunterbrechungen sind – im Rahmen der Höchstfahrzeit von einer Stunde – erlaubt.

 

Wichtig

  • Spätestens an der vierten Haltestelle ist Schluss.
  • Haltestellen, die ohne Halt durchfahren werden, sind mitzuzählen.
  • Die Höchstfahrzeit beträgt eine Stunde ab Entwertung
  • Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt, dabei darf die Höchstfahrzeit nicht überschritten werden.
  • Rückfahrten, das Aufteilen einer Fahrt in mehrere Kurzstrecken und das Kombinieren mehrerer Kurzstreckenfahrten oder von Zonen- und Kurzstreckenfahrten miteinander sind nicht gestattet.
  • In den Gemeinden und Städten außerhalb Münchens gilt jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen als Kurzstrecke. Unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen oder Zonen.

 

Für eine Kurzstreckenfahrt entwerten Sie einen Streifen der Streifenkarte. Oder Sie lösen die Einzelfahrkarte Kurzstrecke, am einfachsten als HandyTicket.

Beispiele:
Vom Ostbahnhof zum Maxmonument sind es zwei Haltestellen mit der S-Bahn zum Isartor und zwei Haltestellen mit der Trambahnlinie 16 zum Maxmonument. Es ist also eine Fahrt über vier Haltestellen, davon nur zwei mit der S-Bahn – der Kurzstreckentarif gilt.

Von der Haltestelle Rosenheim, Pettenkoferstraße zur Haltestelle Rosenheim, Bahnhof werden 13 Haltestellen durchfahren, zudem muss an der Haltestelle Rosenheim, Stadtmitte umgestiegen werden. Da diese Fahrt innerhalb einer Gemeinde-/Stadtgrenze liegt, benötigen Sie nur eine Kurzstrecke.

Von Sachrang, Ort (Zone 11) wird der Bus zum Aschauer Bahnhof (Zone 10) genutzt. Da die Fahrtstrecke durchgängig in der Gemeinde Aschau liegt, gilt der Kurzstreckentarif.

Übrigens: Es ist zwar nicht zulässig, mehrere Kurzstreckenfahrten oder Zonen- und Kurzstreckenfahrten miteinander zu kombinieren, den Geltungsraum Ihrer Zeitkarte können Sie allerdings durch ein Kurzstreckenticket erweitern.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die U21-Streifenkarte nicht für den Kurzstreckentarif genutzt werden kann. Der Kurzstreckentarif kann nur mit der regulären Streifenkarte genutzt werden. Auch die Kundengruppe der unter 21-Jährigen und Kinder können damit den Kurzstreckentarif nutzen.

Fahrtbeispiele (Auswahl)
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