Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Die Tarifzonen

Das MVV-Gebiet ist für alle Fahrkartenangebote in Tarifzonen unterteilt:

  • Die Zone M umfasst das gesamte Stadtgebiet München und geht teilweise darüber hinaus.
  • Die Zonen 1 bis 12 umfassen die zum MVV-Gebiet gehörenden Verbundlandkreise.
  • Der Flughafen München liegt in der Zone 5.
  • Auf den neuen Netzplänen ist bei jeder Haltestelle auch die zugehörige Zone vermerkt (z.B. Harthaus in der Zone M/1)

 

Fahrpreisermittlung:

Für die Fahrpreisermittlung muss anhand der gewünschten Relation der entsprechende Geltungsbereich ausgewählt werden, z. B. Zone M für eine Fahrt in der Stadt München oder die Zone M - 5 für eine Fahrt vom Münchner Marienplatz zum Flughafen. Fahrten über Umwege werden günstiger, denn öfter durchfahrene Zonen werden nur noch einmal bezahlt.

Beim Kauf des Tickets erfolgt eine zonengenaue Festlegung auf den gewünschten Geltungsbereich und das Ticket gilt nur für diesen aufgedruckten Geltungsbereich.

Grundsätzlich gilt: Im Zonentarif, das sind Einzelfahrkarten, Streifenkarten und Tageskarten, müssen immer mindestens die Zone M oder zwei Tarifzonen gezahlt werden; das ist der Grundpreis bei diesen Tickets.
Bei Zeitkarten kann auch eine Tarifzone einzeln gekauft werden.

Eine Vielzahl an Haltestellen liegt künftig in zwei Zonen (z. B. Dachau in der Zone 1 und in der Zone 2). Entsprechend der Fahrtrichtung kann so die richtige Zone ausgewählt und damit der günstigere Preis bezahlt werden. Für die Fahrt von Dachau zum Hauptbahnhof wird so die Zone M - 1 bezahlt, von Dachau nach Altomünster sind die Zonen 2 bis 4 zu bezahlen.

Mit der Anzahl der Zonen steigt auch die mögliche Höchstfahrzeit bei der Einzelfahrkarte und bei der Streifenkarte:
1 Stunde: Kurzstrecke
2 Stunden: Zone M oder 2 Zonen
3 Stunden: ab Zone M-1 oder ab 3 Zonen
5 Stunden: ab Zone M-5 oder ab 7 Zonen