Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Allgemeinverfügung (Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007)

über die Festsetzung des 365-Euro-Ticket MVV für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende zum 10. Dezember 2023 als Höchsttarif

Stand: 19.12.2025

 

Anlage 2:

Finanzierungsrichtlinie 365-Euro-Ticket MVV

 

Anhänge zur Anlage 2:

  • Anhang 1: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Berechnung der Abschlagszahlungen für den Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen (nördlicher Teil), Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg
  • Anhang 2: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Berechnung der Abschlagszahlungen für den Freistaat Bayern sowie die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen (südlicher Teil), Miesbach und Rosenheim
  • Anhang 3: Berechnungsgrundlagen für den Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München und die die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen (nördlicher Teil), Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg
  • Anhang 4: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Berechnung der Abschlagszahlungen für den für den Freistaat Bayern sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim
  • Anhang 5: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Berechnung der Abschlagszahlungen für den für den Freistaat Bayern sowie den Landkreis Landsberg a. Lech
  • Anhang 6: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Berechnung der Abschlagszahlungen für den für den Freistaat Bayern sowie den Landkreis Weilheim-Schongau
  • Anhang 7: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Berechnung der Abschlagszahlungen für den für den Freistaat Bayern und die die Landkreise Landshut und Mühldorf am Inn
  • Anhang 8: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Berechnung der Abschlagszahlungen für den für den Freistaat Bayern sowie den Landkreis Garmisch-Partenkirchen
  • Anhang 9: Berechnung des maximalen Ausgleichsbetrages, der Ausgleichsleistungen sowie Berechnung der Abschlagszahlungen für den für den Freistaat Bayern sowie die kreisfreie Stadt Landshut