Die Monatskarte S, das Sozialticket im MVV, ist ein Angebot für die Inhaberinnen und Inhaber eines München-Passes der Stadt München oder eines Passes der Verbundlandkreise und –städte Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Landshut (Stadt und Landkreis), Miesbach, Mühldorf a. Inn, München (Landkreis), Rosenheim (Stadt und Landkreis), Starnberg und Weilheim-Schongau.
Der Pass dient als Voraussetzung zum Erwerb der stark rabattierten Monatskarte S und ist bei der jeweiligen Landkreis- bzw. der Stadtverwaltung zu beantragen.
Wichtig: Da der Pass über kein Lichtbild verfügt, muss ein Lichtbildausweis mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden. Monatskarte S, der Pass und der Lichtbildausweis bilden zusammen die Fahrtberechtigung im MVV.
| Monatskarte | |
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| Verbundweit berechtigter Personenkreis | Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach SGB II, Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten |
| Voraussetzung | Gültiger München-Pass der Stadt München oder eines Passes der Verbundlandkreise und –städte |
| Geltungsbereich | In den gewählten Zonen |
| Geltungsdauer | Kalendermonat (Details unter Fragen und Antworten) |
| Zeitliche Einschränkungen | Nicht gültig Montag-Freitag von 6 bis 9 Uhr (Details unter Fragen und Antworten) |
| Übertragbarkeit | Nein |
| Mitnahme | 3 Kinder von 6-14 Jahren, eigene Kinder und Enkelkinder von 6-14 Jahren unbegrenzt |
| Preise mit der Zone M | 31,10 € |
| Preise außerhalb der Zone M | 27,90 € |
| Kauf | Automaten und Verkaufsstellen |