Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Monatskarte S - Sozialticket

Die Monatskarte S, das Sozialticket im MVV, ist ein Angebot für die Inhaberinnen und Inhaber eines München-Passes der Stadt München oder eines Passes der Verbundlandkreise und –städte Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Landshut (Stadt und Landkreis), Miesbach, Mühldorf a. Inn, München (Landkreis), Rosenheim (Stadt und Landkreis), Starnberg und Weilheim-Schongau.

Der Pass dient als Voraussetzung zum Erwerb der stark rabattierten Monatskarte S und ist bei der jeweiligen Landkreis- bzw. der Stadtverwaltung zu beantragen.

Wichtig: Da der Pass über kein Lichtbild verfügt, muss ein Lichtbildausweis mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden. Monatskarte S, der Pass und der Lichtbildausweis bilden zusammen die Fahrtberechtigung im MVV.

 

Die Monatskarte S (Sozialticket) auf einen Blick

  Monatskarte
Verbundweit berechtigter Personenkreis Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach SGB II, Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten
Voraussetzung Gültiger München-Pass der Stadt München oder eines Passes der Verbundlandkreise und –städte
Geltungsbereich In den gewählten Zonen
Geltungsdauer Kalendermonat (Details unter Fragen und Antworten)
Zeitliche Einschränkungen Nicht gültig Montag-Freitag von 6 bis 9 Uhr (Details unter Fragen und Antworten)
Übertragbarkeit Nein
Mitnahme 3 Kinder von 6-14 Jahren, eigene Kinder und Enkelkinder von 6-14 Jahren unbegrenzt
Preise mit der Zone M
31,10 €
Preise außerhalb der Zone M
27,90 €
Kauf Automaten und Verkaufsstellen

Wichtiger Hinweis für Personen, die den München-Pass der Stadt München nutzen

  • Alle Personen, die den München-Pass der Stadt München nutzen, benötigen seit 01.01.2020 für den Kauf der Monatskarte S (Sozialticket) einen neuen München-Pass.
  • Grund: Der Kauf der Monatskarte kann seit Januar 2020 nur mit einer neuen Kontrollnummer (Ticketcodierung) erfolgen, die gleichzeitig auch die neue Passnummer ist.
  • Die Ausgabe des neuen München-Passes der Landeshauptstadt München erfolgt ausschließlich bei den Sozialbürgerhäusern und beim Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München. Falls Sie im Jahr 2020 noch keinen neuen München-Pass ausgestellt bekommen haben, wenden Sie sich bitte mit Ihrem bisherigen Pass an die genannten Stellen und lassen Sie sich einen neuen München-Pass ausstellen.
  • Mit dem neuen München-Pass ist seit Januar 2020 der Kauf der Monatskarte über Automaten und Verkaufsstellen möglich.

Fragen und Antworten