Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Aufbrauchfrist für MVV-Fahrkarten

Noch bis zum 31. März 2016 können zum alten Tarif erworbene Tageskarten (alle Single- und Gruppen-Tageskarten sowie Kinder-Tageskarten und 3-Tageskarten Innenraum)  mit Tarifstand 14.12.2014 aufgebraucht, gegen Aufzahlung umgetauscht oder gegen ein Entgelt von 2,00 Euro erstattet werden. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit und können nur noch gegen Bezahlung eines Bearbeitungsentgelts von 2,00 Euro erstattet werden.

Streifenkarten und Einzelfahrkarten sind im Preis unverändert geblieben und können weiter verwendet werden.

Umtausch und Erstattung bearbeiten die Kundencenter von S-Bahn München und MVG. ?