Beim MVVswipe handelt es sich um ein Smartphone-basiertes Vertriebssystem mit automati-scher ex-post Fahrpreisberechnung. Anhand von Standortermittlungen (GPS) erkennt das Smartphone ein vom Kunden ausgelösten CheckIn zum Reisebeginn, die im MVV (via Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)) zurückgelegte Strecke sowie den vom Kunden ausgelösten CheckOut zum Reiseende. Das System berechnet im Anschluss auf Basis dieser Standortdaten den richtigen Fahrpreis der zurückgelegten Strecke (je nach Zonen und Mitfahrerzahl) im Hintergrund. Werden mehrere Fahrten pro Tag zurückgelegt, gilt ein Höchstpreis (MVV-Gemeinschaftstarif, B.I.2.2.8 Ziffer 4 Absatz 3). Je nach Anzahl der Fahrten pro Tag wird das zuvor angelegte Zahlungsmittel des Kunden belastet.
Für den Erwerb und die Nutzung von MVVswipe der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, die im Namen und auf Rechnung des Verkehrsunternehmens Busbetrieb Josef Ettenhuber GmbH handelt, gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie ergänzen die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des MVV-Gemeinschaftstarifs in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Durch MVVswipe soll der Zugang in die Welt des ÖPNV deutlich vereinfacht werden. Es ist kein tiefgehendes Wissen mehr über Tarifzonen und keine komplexen Entscheidungen über Kurzstrecke, Einzelfahrt oder doch Tageskarte mehr nötig. MVVswipe soll für den Kunden immer die günstigste Ticketoption auf Basis eines Tages berechnen.
Zudem ist kein Papierfahrschein mehr nötig, das Ticket befindet sich nur einen „Swipe“ auf dem Smartphone entfernt.
Der Fahrpreis für eine MVVswipe-Fahrt bestimmt sich für den registrierten Kunden und alle Mit-reisenden jeweils nach der Logik des Kurzstreckentarifs oder des Streifenkartentarifs bzw. U21-Angebots sowie für mitreisende Kinder nach dem Kindertarif, entsprechend der be- und durchfahrenen Tarifzonen und der Zeitdauer zwischen Check-in und Check-out.
Beispiele:
Bei mehreren Fahrten wird für den Kunden und gegebenenfalls den Mitreisenden immer der sogenannte Bestpreis, also die beste Kombination an Einzel- oder Tageskarten, für einen Tag berechnet.
Beispiele:
Als Höchstpreis für alle an einem Kalendertag durchgeführten Fahrten gilt der Fahrpreis einer Tageskarte für alle be- und durchfahrenen Tarifzonen oder gegebenenfalls eine Kombination aus den Fahrpreisen einer oder mehrerer Tageskarten und einzelner Fahrten.
Beispiele:
Als an einem Kalendertag durchgeführte Fahrt gilt jede Fahrt, die an einem Kalendertag begonnen und beendet wurde, sowie die letzte Fahrt, die an einem Kalendertag begonnen und am darauffolgenden Kalendertag beendet wurde. Fahrten, die zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr begonnen und beendet wurden, werden dem Vortag zugerechnet, sofern an diesem Tag ein Höchstpreis zustande kommt (Hinweis: Die Höchstfahrzeit einer Fahrt beträgt fünf Stunden. Nach spätestens fünf Stunden erfolgt ein automatischer CheckOut. Eine Fahrt, die vor 0.00 Uhr beginnt und nach 6.00 Uhr endet, ist tariflich nicht möglich).
Der Höchstpreis setzt sich dementsprechend aus der/n jeweilig befahrenen Zone(n) und der Anzahl an Mitfahrern zusammen.
Es werden keine Rabatte im Zuge von MVVswipe angeboten.
MVVswipe funktioniert nach dem Prinzip eines CheckIn-CheckOut-Systems in der MVV-App. Bevor Sie Ihre Fahrt antreten – vor Einstieg in das jeweilige Verkehrsmittel bzw. Betreten des Sperrenbereichs – öffnen Sie die MVV-App.
Sofern Sie bereits für MVVswipe registriert sind, können Sie den folgenden Absatz überspringen. Zur Registrierung öffnen Sie das MVVswipe-Fenster in der MVV-App. Dort werden Sie durch verschiedene Schritte geführt, in denen Sie ein Kundenkonto mit Ihren persönlichen Informationen sowie ihrem gewünschten Zahlungsmittel erstellen können. Zur Nutzung von MVVswipe ist es nötig, Ihren Standort freizugeben. Zudem ist es hilfreich, Benachrichtigungen (z.B. für einen vergessenen CheckOut) zu erlauben.
Stellen Sie vor Fahrtantritt sicher, dass die richtige Ausgangshaltestelle erkannt wurde. Sollte nicht der richtige Standort erkannt worden sein, können Sie diesen manuell ändern. Führen Sie den CheckIn mittels Wischbewegung (Swipe) auf dem Display von links nach rechts durch.
Sobald der erfolgreiche CheckIn auf dem Display angezeigt wird, sind Sie zur Fahrt berechtigt. Die App hat sich mittels Standortbestimmung des Smartphones die Abfahrtshaltestelle gemerkt. Das Ticket kann bei einer Kontrolle mittels Klick auf „MVVswipe“ => "Verwalten" angezeigt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein CheckIn in einem bereits fahrenden Verkehrsmittel als Betrugsversuch erkannt werden kann.
Sobald Sie die Fahrt nach dem Ausstieg aus dem Fahrzeug bzw. nach Verlassen des fahrscheinpflichtigen Bereichs beendet haben, führen Sie mittels Wischbewegung auf dem Display von rechts nach links den CheckOut durch. Die App erkennt automatisch, an welcher Haltestelle der CheckOut durchgeführt wurde und berechnet anschließend den exakten Fahrpreis für die gefahrene Strecke. Der Fahrpreis wird automatisch von dem hinterlegten Zahlungsmittel eingezogen.
Wenn aus technischen Gründen mit der App kein CheckIn möglich ist oder Sie den CheckIn vergessen haben, müssen Sie ein Ticket des konventionellen Tarifs über einen alternativen Vertriebsweg erwerben, z.B. über das HandyTicket oder den Ticketautomaten. Ohne erfolgreichen CheckIn oder Vergessen des CheckIns sind Sie nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheins.
Sie können sich nach dem Einchecken innerhalb von wenigen Sekunden gleich wieder auschecken. Wenn die ganze Reise die gleiche Haltestelle enthält und das Zeitfenster nur wenige Sekunden beträgt, wird kein Betrag in Rechnung gestellt. Ggf. sehen Sie auf der Abrechnung eine Fahrt mit 0 €.
Wenn Ihnen trotzdem eine Reise verrechnet wurde, melden Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der (nicht durchgeführten) Fahrt über die Kontaktmöglichkeiten in der App oder per Kontaktformular an den Kundenservice in der Kategorie „MVVswipe“ (hier).
Sollten Sie sich versehentlich ausgecheckt haben, beachten Sie bitte, dass Sie über keine gültige Fahrtberechtigung verfügen. Checken Sie sich daher schnellstmöglich wieder ein oder erwerben Sie eine Fahrkarte auf anderem Wege.
Falls Sie umsteigen müssen, ist kein CheckOut bzw. erneuter CheckIn notwendig. Sie können einfach eingecheckt bleiben.
Bei einer Weiterfahrt nach einer Fahrtunterbrechung gelten die Regeln des Bartarifs hinsichtlich Zeit und Fahrtstrecke. Die Höchstfahrzeit beträgt 5 Stunden. Sollte innerhalb von 5 Stunden kein manueller CheckOut erfolgen, werden Sie automatisch vom System ausgecheckt.
Die Geltungsdauer der Fahrtberechtigung beginnt mit dem CheckIn in der Applikation vor dem Betreten des ersten zur Fahrt genutzten Fahrzeuges (Bus, Tram, Regionalzug) oder der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen (S-Bahn, U-Bahn) und endet mit dem CheckOut in der Applikation und dem Verlassen des letzten zur Fahrt genutzten Fahrzeuges (Bus, Tram, Regionalzug) oder dem Verlassen der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen (S-Bahn, U-Bahn).
Bitte beachten Sie: Wie im konventionellen Tarif sind Rückfahrten mit MVVswipe nicht erlaubt; diese führen ebenfalls zu einer neuen Fahrtberechnung: Ihnen werden zwei Einzelfahrkarten berechnet.
Sie müssen den CheckOut nach der Reise – also nach Beenden der letzten Fahrt und dem Verlassen des (letzten) Transportmittels/Sperrenbereichs – durchführen, damit die App die Standortbestimmung beendet und die zurückgelegte Route berechnet wird. Den CheckOut-Vorgang führen Sie in der App mit einer Wischbewegung (Swipe) von rechts nach links durch. Der erfolgreiche CheckOut wird auf dem Display angezeigt.
Sollten Sie vergessen haben, den CheckOut durchzuführen, gibt die App eine CheckOut-Warnung aus. Voraussetzung für diese Warnung ist, dass Sie der App in Ihren Einstellungen das Recht gegeben haben, Ihnen Mitteilungen zu senden.
Nach dem CheckOut berechnet die App die gefahrene Route, den entsprechenden Fahrpreis aus dem Bartarif und veranlasst die Belastung des entsprechenden Betrags auf das hinterlegte Zahlungsmittel.
Führen Sie den CheckOut nach Bemerken in gewohnter Weise durch. Das System erkennt selbständig Wege, die beispielsweise zu Fuß zurückgelegt wurden, und berechnet hierfür keine Strecke.
Sollten Sie dennoch einen Fehler in Abrechnung feststellen, melden Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt über die Kontaktmöglichkeiten in der App oder per Kontaktformular an den Kundenservice in der Kategorie „MVVswipe“ (hier).
Trotz Mobilfunkempfang kann es sein, dass an vereinzelten Stellen, speziell im unterirdischen Bereich, kein GPS-Signal vorhanden ist. Falls Sie sich in einer unterirdischen Haltestelle befinden, vergewissern Sie sich zunächst, dass Sie sich außerhalb des fahrkartenpflichtigen Bereichs befinden. Sofern der CheckOut auch nach dem Verlassen der unterirdischen Haltestelle nicht möglich ist, melden Sie dies über die Kontaktmöglichkeiten in der App oder per Kontaktformular an den Kundendialog in der Kategorie „MVVswipe“ (hier).
Sofern Sie „Benachrichtigungen“ durch die MVV-App auf Ihrem Smartphone zugelassen haben, werden Sie fünf Minuten nach Verlassen der Haltestelle – das System erkennt automatisch, ob Sie sich beispielsweise zu Fuß weiterbewegen – an den vergessenen CheckOut hingewiesen. Erfolgt auch hier kein CheckOut, wird Sie das System nach ein paar Minuten ein weiteres Mal informieren.
Keine Sorge! Das System erkennt, wenn Sie sich nicht in einem ÖPNV-Verkehrsmittel aufhalten. Folglich werden Ihnen keine Kosten entstehen, auch wenn Sie den CheckOut vergessen sollten. Ist die Höchstfahrdauer im MVV erreicht, werden Sie automatisch systemseitig ausgecheckt.
Ja, Sie können weitere Personen auf Ihrem Account mitnehmen. Es können maximal vier weitere Erwachsene (oder U21-Personen), acht Kinder oder eine Kombination aus Erwachsenen und Kindern mitgenommen werden. Bei Letzterem gilt: Zwei Kinder entsprechen einem Erwachsenen, das heißt Sie können auch zwei Erwachsene und vier Kinder oder einen Erwachsenen und sechs Kinder mitnehmen.
Bei der Personenmitnahme muss der beim CheckIn in der Applikation registrierte Nutzer stets mitfahren. Die Mitreisenden müssen vor dem CheckIn in der App angegeben werden, ein Hinzubuchen von Mitfahrern in eine bereits aktive Reise ist nicht möglich. Die weiteren Mitreisenden müssen bis zum Verlassen des Fahrzeuges (Bus, Tram, Regionalzug) oder der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen (S-Bahn, U-Bahn) in Begleitung des registrierten Nutzers sein.
Der Geltungsbereich umfasst alle MVV-Verkehrsmittel (Busse, Trams, U- und S-Bahnen sowie Regionalzüge) im gesamten Verbundraum. Ausnahmen stellen aktuell OnDemand-Verkehre (z.B. FLEX, RufTaxi), der Bergbus und weitere extra gekennzeichnete Transportmittel dar. Hier ist MVVswipe aktuell noch nicht verfügbar.
Ausgenommen sind zudem sämtliche Verkehre, die zwar innerhalb der Verbundgrenzen unterwegs sind, in denen der MVV Tarif jedoch nicht greift. Dazu zählen beispielsweise Fernverkehrszüge (z.B. ICE, IC und EC) sowie der Lufthansa Expressbus vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen München.
Fahrten außerhalb des MVV-Tarifgebiets sind nicht in der App lösbar. Informationen zum Verbundraum finden Sie hier.
Durch die Ortung erfasst die App, wenn Sie während der Fahrt den MVV-Verbundraum verlassen. Die elektronische Fahrtberechtigung gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb des Verbundraums und ist nach Verlassen des MVV-Verbundraumes nicht mehr gültig. Bitte lösen Sie vor Fahrtantritt ein Ticket nach dem jeweiligen Tarif des Beförderers (z.B. DB) für die Strecke ab dem letzten Halt im MVV bzw. für die Gesamtstrecke.
Bei einer Ticketkontrolle wählen Sie in der App die Funktion „MVVswipe“ => „Verwalten“ aus. Das elektronische Ticket wird dann auf dem Display angezeigt. Dieses ist dem Kontrolldienst vorzuzeigen, damit dieser es kontrollieren kann.
Bitte beachten Sie daher, dass Sie nur dann mit einem gültigen Ticket unterwegs sind, wenn sie vor dem Start der Reise den CheckIn korrekt durchgeführt haben.
Grundsätzlich liegt das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit der Fahrtberechtigung beim Kunden. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die elektronische Fahrtberechtigung (inkl. Kontrollelemente) vorzuweisen, oder sollte die Fahrtberechtigung aus technischen Gründen (z.B. unlesbarem Display etc.) nicht kontrolliert werden können, wird dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte im Sinne der Bestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs gewertet. Prüfen Sie daher das Ticket vor Fahrtbeginn; im Zweifel ist eine Fahrkarte auf anderem Wege zu erwerben.
Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der CheckIn bereits vor Betreten des Verkehrsmittels oder vor Durchschreiten der Bahnsteigsperre abgeschlossen sein. Wird der CheckIn erst im Verkehrsmittel selbst durchgeführt, wird dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte im Sinne der Bestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs gewertet. Das Prüfpersonal ist zudem in der Lage festzustellen, ob es sich um ein aktives Ticket oder nur einen Screenshot handelt.
Die MVV-App muss während eines aktiven CheckIns im Hintergrund laufen, die Einstellung „Zugriff auf Standortdaten immer erlauben“ muss aktiviert sein. Sie können in der Zeit jedoch andere Apps wie gewohnt nutzen. Wird die MVV-App während der Reise (nach dem CheckIn-Vorgang) komplett geschlossen, bleibt der CheckIn dennoch aktiv.
Ja, Sie können weitere Personen auf Ihrem Account mitnehmen. Es können maximal vier weitere Erwachsene oder acht Kinder oder eine Kombination aus Erwachsenen und Kindern mitgenommen werden. Bei Letzterem gilt: Zwei Kinder entsprechen einem Erwachsenen, das heißt, Sie können auch zwei Erwachsene und vier Kinder mitnehmen.
Der Hauptfahrer muss mind. 18 Jahre alt sein, somit können Kinder und Jugendliche nur Mitfahrer, aber keine alleinigen Hauptfahrer sein.
Bei Personenmitnahme muss der beim CheckIn in der MVV-App registrierte Hauptnutzer stets mitfahren. Die weiteren Mitreisenden müssen bis zum Verlassen des Fahrzeuges (Bus, Tram, Regionalzug) oder der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen (S-Bahn, U-Bahn) in Begleitung des registrierten Nutzers sein.
Die elektronischen Fahrtberechtigungen sind ab dem Zeitpunkt des CheckIn-Vorgangs sofort gültig. Es ist nicht möglich, elektronische Fahrtberechtigungen zu kaufen, die zu einem späteren Datum gültig sind.
Mit MVVswipe ist dies nicht möglich. Sie können jedoch andere Funktionen in der MVV-App, z.B. den Ticketshop zum Kauf eines Deutschlandtickets, verwenden.
In der MVV-App können Sie unter dem Reiter „MVVswipe“ => „Verwalten“ ihre getätigten Fahrten, die dadurch erreichten Tickets sowie ihren aktuellen bzw. vergangenen Tagespreise einsehen. Selbstverständlich werden auch die Mitfahrten je Fahrt angezeigt.
Zu Beginn von MVVswipe ist es möglich, via Paypal, Kreditkarte und SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen. Wir sind daran, die Anzahl an Zahlverfahren stetig auszubauen.
Wichtig für die Nutzung der CheckIn-CheckOut-Funktionalität ist, dass Sie sich vor Ihrer ersten Fahrt registrieren und ein Zahlungsmittel hinterlegen.
Ihre Zahlungsmittel können Sie einfach und bequem im Hauptmenü unter „Profil und Zugangsdaten“ (MVV-ID) in der MVV-App anpassen und ändern.
Dies kann verschiedene Gründe haben, bitte melden Sie sich per Kontaktformular an den Kundendialog in der Kategorie „MVVswipe“ (hier).
Unabhängig davon, ob eine oder mehrere Fahrten pro Tag mit MVVswipe unternommen wurden, erfolgt nur eine (gesammelte) Abrechnung pro Tag. Da Tageskarten nach MVV-Gemeinschaftstarif bis 06 Uhr früh des Folgetags gelten, kann erst im Anschluss daran eine Abrechnung stattfinden.
Aufgrund der beschriebenen Tageskarten-Logik können Abrechnung sowie Abbuchung erst im Anschluss an dieses Zeitfenster, d.h. ab 06 Uhr des Folgetages, vorgenommen werden. Die Abbuchung von Ihrem Zahlungsmittel erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen.
Bitten beachten Sie, dass das System alle Fahrten eines gesamten Tages – inklusive Mitfahrenden – berücksichtigt. Daher können beispielsweise mehrere Einzelfahrten zu einer Einzeltageskarte oder mit einer gewissen Anzahl an Mitfahrenden sogar zu einer Gruppentageskarte werden. Je nach „erreichtem Ticket“ weicht der Preis einer Tageskarte von der Summe aller Einzelfahrten ab.
Sollten Sie dennoch einen Fehler in der Abrechnung feststellen, melden Sie sich bitte bei uns direkt über die Kontaktmöglichkeiten in der App oder per Kontaktformular an den Kundenservice in der Kategorie „MVVswipe“ (hier).
Am Folgetag Ihrer Fahrt(en) erhalten Sie eine E-Mail mit einer Rechnung sowie einer Übersicht an allen getätigten Fahrten des Vortags.
Zudem können sie vergangene Fahrten in der MVV-App im Reiter MVVswipe („Verwalten“) einsehen.
Bitte beachten Sie, dass das genaue Ticket und der damit einhergehende Preis gegebenenfalls erst am Ende des Tages (06.00 Uhr früh des Folgetages) feststehen. Stellen Sie im Anschluss dennoch fest, dass durch das InOut-System ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, melden Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt über die Kontaktmöglichkeiten in der App oder per Kontaktformular an den Kundenservice in der Kategorie „MVVswipe“ (hier).
Die MVV-App ist ausschließlich für die Betriebssysteme iOS und Android verfügbar.
Für eine nicht funktionierende App kann es verschiedene Gründe geben:
Falls die App abgestürzt ist, kann sie neu gestartet werden. Dies ist auch während der Fahrt möglich. Hilft ein Neustart der App nicht, sollte das Mobiltelefon neu gestartet werden. Sofern ein Neustart der App und des Mobiltelefons nicht möglich ist oder das Problem weiterhin auftritt, kann eine Neuinstallation der App vorgenommen werden.
Funktioniert die App trotz der genannten Maßnahmen nicht, kaufen Sie sich bitte eine Fahrkarte über einen anderen Verkaufskanal (Ticketshop in der MVV-App, Ticketautomat, Schalter, Busfahrer etc.) – und melden Sie das Problem per Kontaktformular an den Kundenservice in der Kategorie „MVVswipe“ (hier).
Bitte beachten Sie: Bei einer Fahrkartenkontrolle muss die Fahrtberechtigung (Barcode) vorgezeigt werden können. Andere Dokumente (z.B. Screenshots) werden nicht als gültige Fahrkarte anerkannt. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des InOut-Tickets ist der Kunde selbst verantwortlich. Kann keine InOut-Fahrberechtigung vorgezeigt werden (z.B. infolge technischer Störungen oder eines leeren Akkus etc.), gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrschein gemäß den Bestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder der unvollständigen Übertragung der Fahrtberechtigung ist der Kunde verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.
Für den CheckIn-Vorgang ist in jedem Fall eine funktionierende Internetverbindung erforderlich, da nur dann die elektronische Fahrtberechtigung erstellt und übertragen werden kann. Auch die Änderung der hinterlegten Daten erfordert eine funktionierende Internetverbindung.
Sofern es während der Reise (nach dem CheckIn-Vorgang) aus technischen Gründen zu einer Unterbrechung der Mobilfunkverbindung kommt, kann die Reise auch ohne Internetverbindung fortgeführt werden. Die elektronische Fahrtberechtigung bleibt für etwaige Ticketkontrollen weiterhin bestehen. Für den CheckOut ist eine funktionierende Internetverbindung erforderlich.
Eine Aktivierung des Flugmodus während der Fahrt wird vom System erkannt. Im Flugmodus ist kein CheckOut möglich, das Fahrttracking wird jedoch weitergeführt. Unter Umständen kann dieses Vorgehen als betrügerisches Verhalten erkannt werden.
Bei einer einstündigen Fahrt ist mit einem Datenverbrauch von rund 500KB zu rechnen. Bei längeren und kürzeren Fahrten entsprechend mehr bzw. weniger.
Der durchschnittliche Akkuverbrauch liegt bei ca. drei bis vier Prozent pro Stunde.
Nach Zugriffserlaubnis durch den Kunden greift MVVswipe auf die Standortdaten (GPS) sowie die Bewegungssensorik des mobilen Endgeräts zu, um den aktuellen Standort, Ein-, Um- und Zielhaltestellen sowie den Reiseverlauf und Reiselänge des Kunden orten zu können.
Die Aufnahme der Standortdaten erfolgt erst nach manueller Durchführung des CheckIns und dauert bis zum abgeschlossenen CheckOut an. Bei Deaktivierung der GPS-Berechtigung während der Fahrt erfolgt ein sofortiger CheckOut durch das System mit dem Entzug der Fahrtberechtigung.
Aufgrund der engmaschigen Mobilitätspunkte im MVV ist eine hohe Ortungsgenauigkeit für das CheckIn-CheckOut-System wichtig, um Ihre Fahrt möglichst genau bestimmen und schließlich abrechnen zu können.
Bei einem Wechsel des Mobilfunkanbieters ist in der Regel keine Aktion erforderlich. Bei einem Wechsel der Handynummer müssen Sie diese persönliche Information in der MVV-App ändern. Bei einem Wechsel des Smartphones ist es in der Regel nötig, die MVV-App neu aus dem App-Store zu laden, um sich dort mit den bekannten Benutzerdaten anmelden zu können.
In der MVV-App können Sie im Hauptmenü unter „Profil und Zugangsdaten“ (MVV-ID) jederzeit Ihre aktuell hinterlegten Daten einsehen und bei Bedarf ändern.
Wenn Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an datenloeschung@mvv-muenchen.de.
Bitte beachten Sie, dass eine Löschung der personenbezogenen Daten nur für den Nutzeraccount gilt. Bei den rechnungsrelevanten Daten (inkl. Name und Anschrift) bestehen rechtliche Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten liegen uns am Herzen, daher finden Sie alle Informationen zum Datenschutz auch hier.
Zur Berechnung des korrekten Fahrpreises müssen die Ortungsdienste (GPS) in Ihrem Smartphone aktiviert bleiben („Zugriff auf Standortdaten immer erlauben“) und Sie müssen sich an der Start- und Zielhaltestelle ein- bzw. auschecken. Diese Fahrdaten werden getrennt von allen anderen Daten separat gespeichert. Ausschließlich zur Vertrags- und Zahlungsabwicklung werden diese Daten mit den personenbezogenen Daten in Verbindung gebracht. Es werden keine Bewegungsprofile von Kunden erstellt.