Wenn bei der Kontrolle kein gültiger Fahrschein vorliegt
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Wird bei einer Kontrolle kein gültiger oder kein passender Fahrschein vorgezeigt, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig.
Bezeichnung je nach Kontrollort
Der Vorgang wird je nach Verkehrsmittel unterschiedlich genannt:
- Kontrollbeanstandung bei U‑Bahn, Tram, StadtBus und RegionalBus
- Fahrpreisnacherhebung bei S‑Bahn und Regionalzug
Beide Begriffe bedeuten rechtlich dasselbe.
Rechtliche Einordnung
Kontrollbeanstandung und Fahrpreisnacherhebung sind zivilrechtliche Forderungen (§265a StGB).
Ein absichtliches Fehlverhalten ist nicht erforderlich.
Auch Tarifirrtümer oder Regelverstöße können ausreichen.
Ablauf bei der Kontrolle
Kann kein gültiges Ticket vorgezeigt werden, nimmt das Kontrollpersonal persönliche Daten auf und stellt einen Beleg mit Belegnummer aus. Diese Belegnummer ist für die Zahlung erforderlich. Eine Barzahlung vor Ort ist möglich.
Zahlung
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 Euro.
Eine Ratenzahlung ist nach Rücksprache möglich.
Lag zum Kontrollzeitpunkt ein gültiger, persönlicher Fahrschein (z.B. Monatskarte auf den eigenen Namen ausgestellt) vor, konnte aber nicht gezeigt werden, reduziert sich der Betrag auf 7 Euro.
Der Nachweis muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Beleg als Fahrschein
Der ausgestellte Beleg gilt als Fahrschein bis zum angegebenen Fahrtziel.
Weitere Details je nach Kontrollort
Fahrpreisnacherhebung – Bezahlung
Online‑Bezahlung
Die Fahrpreisnacherhebung kann über das Portal von DB Vertrieb online bezahlt werden.
Die Zahlung ist per PayPal oder per SEPA‑Überweisung möglich.
Dafür wird die Belegnummer (beginnend mit 40…) benötigt.
Bezahlung per Überweisung
Bei einer Überweisung muss im Verwendungszweck immer die Belegnummer (beginnend mit 40…) angegeben werden.
Empfänger:
DB Vertrieb GmbH
Commerzbank Baden‑Baden
IBAN: DE02 6624 0002 0115 5076 00
BIC: COBADEFFXXX (Baden‑Baden)
Fragen und Reklamationen
Auf dem Portal von DB Vertrieb zur Fahrpreisnacherhebung stehen Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Verfügung. Bei Unstimmigkeiten kann dort auch Kontakt aufgenommen und ein Vorschlag zur Klärung gemacht werden. Dabei ist immer die Belegnummer (beginnend mit 40…) anzugeben.
Link zum Fahrpreisnacherhebung-Portal der DB
Hotline: Montag bis Freitag, 8–18 Uhr,
+49 (0)7221 9235‑1000
E‑Mail: info@sc-fahrpreisnacherhebung.de
Kontrollbeanstandung – Bezahlung
Bezahlung an MVG‑Automaten
Die Bezahlung an MVG‑Automaten ist der schnellste und einfachste Weg.
Benötigt wird die Belegnummer (beginnend mit X01…).
Am Automaten wird über „easy“ oder „Barcode scannen“ der Scanner aktiviert.
Der Barcode befindet sich rechts oben auf dem Kontrollbeleg.
Anschließend den Anweisungen auf dem Display folgen.
Zahlungsmöglichkeiten:
Girocard, Visa oder MasterCard
Bezahlung am Schalter
Für die Bezahlung wird die Belegnummer (beginnend mit X01…) benötigt.
Es kann zu Wartezeiten kommen.
MVG‑Kundencenter Hauptbahnhof und Marienplatz
- Montag bis Freitag: 8–20 Uhr
- Samstag: 9–16 Uhr
Bezahlung per Banküberweisung
Bei einer Überweisung muss im Verwendungszweck immer die Belegnummer (beginnend mit X01…) angegeben werden.
Empfänger:
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
HypoVereinsbank München
IBAN: DE33 7002 0270 0000 0916 00
BIC: HYVEDEMMXXX
Persönliches Ticket nachreichen
Lag zum Kontrollzeitpunkt nachweislich ein persönliches Ticket vor, konnte aber nicht vorgezeigt werden, kann es innerhalb von 14 Tagen online nachgereicht werden.
Die Nachreichung erfolgt über die Upload‑Funktion im Kontaktformular.
Alternativ ist eine Vorlage im Kundencenter möglich.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 7 Euro.
Fragen und Reklamationen
Reklamationen zur Kontrollbeanstandung sind in den MVG‑Kundencentern möglich.
Dafür wird die Belegnummer (beginnend mit X01…) benötigt.
Die Prüfung erfolgt auf Basis der geltenden Beförderungsbedingungen.
MVG‑Kundencenter Hauptbahnhof und Marienplatz
- Montag bis Freitag: 8–20 Uhr
- Samstag: 9–16 Uhr
Schriftliche Fragen und Reklamationen
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
Inkasso
Luisenstraße 4
80333 München