Skip to main content Skip to page footer

Wenn bei der Kontrolle kein gültiger Fahrschein vorliegt

Erhöhtes Beförderungsentgelt

Wird bei einer Kontrolle kein gültiger oder kein passender Fahrschein vorgezeigt, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig.

Bezeichnung je nach Kontrollort

Der Vorgang wird je nach Verkehrsmittel unterschiedlich genannt:

  • Kontrollbeanstandung bei U‑Bahn, Tram, StadtBus und RegionalBus
  • Fahrpreisnacherhebung bei S‑Bahn und Regionalzug

Beide Begriffe bedeuten rechtlich dasselbe.

Rechtliche Einordnung

Kontrollbeanstandung und Fahrpreisnacherhebung sind zivilrechtliche Forderungen (§265a StGB).
Ein absichtliches Fehlverhalten ist nicht erforderlich.
Auch Tarifirrtümer oder Regelverstöße können ausreichen.

Ablauf bei der Kontrolle

Kann kein gültiges Ticket vorgezeigt werden, nimmt das Kontrollpersonal persönliche Daten auf und stellt einen Beleg mit Belegnummer aus. Diese Belegnummer ist für die Zahlung erforderlich. Eine Barzahlung vor Ort ist möglich.

Zahlung

Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 Euro.
Eine Ratenzahlung ist nach Rücksprache möglich.

Lag zum Kontrollzeitpunkt ein gültiger, persönlicher Fahrschein (z.B. Monatskarte auf den eigenen Namen ausgestellt) vor, konnte aber nicht gezeigt werden, reduziert sich der Betrag auf 7 Euro.
Der Nachweis muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Beleg als Fahrschein

Der ausgestellte Beleg gilt als Fahrschein bis zum angegebenen Fahrtziel.

Weitere Details je nach Kontrollort

Fahrpreisnacherhebung – Bezahlung

 

Online‑Bezahlung

Die Fahrpreisnacherhebung kann über das Portal von DB Vertrieb online bezahlt werden.
Die Zahlung ist per PayPal oder per SEPA‑Überweisung möglich.
Dafür wird die Belegnummer (beginnend mit 40…) benötigt.

 

Bezahlung per Überweisung

Bei einer Überweisung muss im Verwendungszweck immer die Belegnummer (beginnend mit 40…) angegeben werden.

Empfänger:
DB Vertrieb GmbH
Commerzbank Baden‑Baden

IBAN: DE02 6624 0002 0115 5076 00
BIC: COBADEFFXXX (Baden‑Baden)

 

Fragen und Reklamationen

Auf dem Portal von DB Vertrieb zur Fahrpreisnacherhebung stehen Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Verfügung. Bei Unstimmigkeiten kann dort auch Kontakt aufgenommen und ein Vorschlag zur Klärung gemacht werden. Dabei ist immer die Belegnummer (beginnend mit 40…) anzugeben.

Link zum Fahrpreisnacherhebung-Portal der DB

Hotline: Montag bis Freitag, 8–18 Uhr,
+49 (0)7221 9235‑1000

E‑Mail: info@sc-fahrpreisnacherhebung.de

Infos zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen des MVV

Kontrollbeanstandung – Bezahlung

 

Bezahlung an MVG‑Automaten

Die Bezahlung an MVG‑Automaten ist der schnellste und einfachste Weg.
Benötigt wird die Belegnummer (beginnend mit X01…).

Am Automaten wird über „easy“ oder „Barcode scannen“ der Scanner aktiviert.
Der Barcode befindet sich rechts oben auf dem Kontrollbeleg.
Anschließend den Anweisungen auf dem Display folgen.

Zahlungsmöglichkeiten:
Girocard, Visa oder MasterCard

 

Bezahlung am Schalter

Für die Bezahlung wird die Belegnummer (beginnend mit X01…) benötigt.
Es kann zu Wartezeiten kommen.

MVG‑Kundencenter Hauptbahnhof und Marienplatz

  • Montag bis Freitag: 8–20 Uhr
  • Samstag: 9–16 Uhr

 

Bezahlung per Banküberweisung

Bei einer Überweisung muss im Verwendungszweck immer die Belegnummer (beginnend mit X01…) angegeben werden.

Empfänger:
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
HypoVereinsbank München

IBAN: DE33 7002 0270 0000 0916 00
BIC: HYVEDEMMXXX

 

Persönliches Ticket nachreichen

Lag zum Kontrollzeitpunkt nachweislich ein persönliches Ticket vor, konnte aber nicht vorgezeigt werden, kann es innerhalb von 14 Tagen online nachgereicht werden.

Die Nachreichung erfolgt über die Upload‑Funktion im Kontaktformular.
Alternativ ist eine Vorlage im Kundencenter möglich.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 7 Euro.

Kontaktformular

 

Fragen und Reklamationen

Reklamationen zur Kontrollbeanstandung sind in den MVG‑Kundencentern möglich.
Dafür wird die Belegnummer (beginnend mit X01…) benötigt.
Die Prüfung erfolgt auf Basis der geltenden Beförderungsbedingungen.

MVG‑Kundencenter Hauptbahnhof und Marienplatz

  • Montag bis Freitag: 8–20 Uhr
  • Samstag: 9–16 Uhr

 

Schriftliche Fragen und Reklamationen

Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
Inkasso
Luisenstraße 4
80333 München

 

Weitere Infos der MVG

Infos zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen des MVV