Skip to main content Skip to page footer

Ticket im Ausbildungstarif

Kundenkarte und Wertmarke

Die Kundenkarte ist die Voraussetzung für den Ausbildungstarif.
Zusammen mit einer gültigen Wochen- oder Monatskarte (Wertmarke) bildet sie den Fahrausweis.

Die Kundenkarte ist persönlich und wird auf Antrag ausgestellt.
Die Wertmarke gilt für einen festgelegten Zeitraum.

Wichtig:
Nur die Kombination aus Kundenkarte und gültiger Wertmarke berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.

Antrag auf eine Kundenkarte

Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ausgefüllter Bestellschein
  • Passfoto (nur für Kinder von 6 bis 15 Jahren)
  • Bestätigung der Ausbildungsstelle (bei Schülern bis 14 Jahren durch die Eltern)
  • alternativ: Nachweise wie Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Praktikumsvertrag
  • Nachweis der Wohnadresse (z. B. Personalausweis oder Meldebescheinigung)

Bestellung der Kundenkarte

Die Kundenkarte kann je nach Verkehrsunternehmen unterschiedlich beantragt werden:

  • online durch Hochladen der Unterlagen
  • Ausdruck der Kundenkarte nach Online-Bestellung
  • persönliche Ausgabe in Kundencentern

     

MVV

Zur Onlinebestellung

  • Nachweisdokumente bitte im Vorfeld scannen oder abfotografieren
  • Selbstausdruck der Kundekarte

 

MVG

Weitere Informationen

  • KEINE ONLINEBESTELLUNG möglich
  • Kundekarte in den MVG-Kundencentern

Wer den Ausbildungstarif nutzen kann

Der Ausbildungstarif ist für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort vorgesehen.
Die Nutzung ist auf bestimmte Personengruppen beschränkt.

Zum berechtigten Personenkreis gehören:

  • Schüler und Studierende
    von öffentlichen Schulen, staatlich genehmigten oder staatlich anerkannten privaten Schulen, sowie Hochschulen und Akademien
  • Schüler und Studierende anderer Bildungseinrichtungen
    wenn sie von der Berufsschulpflicht befreit sind oder eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz möglich ist
  • Teilnehmer am zweiten Bildungsweg
    wie zum Beispiel beim Nachholen von Schulabschlüssen (Hauptschule oder Realschule)
  • Auszubildende
    in einem anerkannten Berufsausbildungsverhältnis oder in vergleichbaren Ausbildungsformen
  • Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen
    die staatlich anerkannt sind
  • Praktikanten und Volontäre
    wenn das Praktikum oder Volontariat im Zusammenhang mit einer geregelten Ausbildung oder einem Studium steht
  • Beamtenanwärter
    der Qualifikationsebenen 1 bis 3, sofern kein Fahrtkostenersatz durch den Dienstherrn erfolgt
  • Teilnehmer an Freiwilligendiensten
    wie Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder vergleichbare Programme

Der Ausbildungstarif wird nur vergeben, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt.
Nicht alle Bildungsangebote berechtigen automatisch zur Nutzung.

Fragen und Antworten

Ja, eine Bestellung per Post ist möglich.

Alle erforderlichen Unterlagen werden zusammengestellt und gemeinsam mit einem adressierten und frankierten Rückumschlag an eine der im Bestellschein genannten Servicestellen gesendet.

Wichtig:
Der Rückumschlag wird für den Versand der Kundenkarte benötigt.