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Für Schüler bis 14 Jahre

Ausbildungstarif I

Ausbildungstarif I im MVV: Wochen- und Monatskarten für Schüler bis 14 Jahre – gültig zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle, nur mit Kundenkarte.

Kaufoptionen

 

In der MVV-App

Im Ticketshop

Der Ausbildungstarif ist ein Ticketangebot für den Weg zwischen Ausbildungsstelle und Wohnung.

  • Ausbildungstarif I gilt für Schüler bis 14 Jahre.

Für den Tarif gibt es Wochen- und Monatskarten, die nur in Verbindung mit einer Kundenkarte gültig sind.

Ausbildungstarif I - Auf einen Blick

 Ausbildungstarif I - WochenkarteAusbildungstarif I - Monatskarte
GeltungsbereichIn den Zonen, die für den Fahrtweg Wohnung-Ausbildungsstelle benötigt werdenIn den Zonen, die für den Fahrtweg Wohnung-Ausbildungsstelle benötigt werden
GeltungsdauerKalenderwocheKalendermonat
BerechtigteSchüler bis 14 Jahre (Kundenkarte erforderlich)Schüler bis 14 Jahre (Kundenkarte erforderlich)
ÜbertragbarkeitNeinNein
MitnahmeNeinNein
ErweiterungskarteJa, mit Ausbildung PlusCardJa, mit Ausbildung PlusCard
Als Abonnement erhältlichNeinJa

Ausbildungstarif I - Preise

Tarifzone Ausbildungstarif I (Wochenkarte) Ausbildungstarif I (Monatskarte)
0,00 €
0,00 €

Gut zu wissen - Ausbildungstarif I

Der Ausbildungstarif ist ein Ticketangebot für den Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist er nur für bestimmte Personengruppen verfügbar:

  • Schüler und Studierende an öffentlichen oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungswegs sowie Hochschulen und Akademien (ausgenommen Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkhochschulen und Hochschulen der Bundeswehr)
  • Personen an privaten Bildungseinrichtungen, wenn sie von der Berufsschulpflicht befreit sind oder der Besuch nach dem BAföG förderfähig ist
  • Personen, die an einer Volkshochschule oder ähnlichen Einrichtung einen Abschlusskurs (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss) besuchen
  • Personen in einem Berufsausbildungsverhältnis oder vergleichbaren Vertragsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Personen in einer außerbetrieblichen Ausbildung nach § 43 Abs. 2 BBiG oder § 36 Abs. 2 HwO
  • Teilnehmer an einem staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang
  • Praktikanten und Volontäre, wenn das Praktikum oder Volontariat im Zusammenhang mit einer geregelten Ausbildung oder einem Studium steht
  • Beamtenanwärter der Qualifikationsebenen 1 bis 3 sowie Personen, die durch Verwaltungslehrgänge die Zulassung vorbereiten – sofern kein Fahrtkostenersatz gezahlt wird

Das gesamte Stadtgebiet München und einige umliegende Gemeinden sind in der Zone M zusammengefasst.
Innerhalb der Stadt München gibt es keine Tarifgrenzen.

Tarifzonen können einzeln erworben werden.
Bei vielen Ticketarten haben eine oder zwei Zonen den gleichen Preis.

Beispiele für erforderliche Zonen:

  • Hauptbahnhof (Zone M)Pasing (Zone M/1)
    Ticket für Zone M erforderlich
  • Gauting (Zone 1/2)Feldmoching (Zone M/1)
    Ticket für Zonen M – 1, da Zone M durchfahren wird
  • Neuaubing (Zone M/1)Maisach (Zone 2/3)
    Ticket für Zonen 1 – 2, da Zone M nicht befahren wird
  • Sauerlach (Zone 1/2)Flughafen München (Zone 5)
    Ticket für Zonen M – 5, da Zone M durchfahren wird

Viele Haltestellen liegen in zwei Tarifzonen gleichzeitig – zum Beispiel Allach M/1, also Zone M und Zone 1.
Diese Zuordnung ist im MVV-Netzplan mit Tarifzonen ersichtlich.

Je nach Fahrtrichtung kann die günstigere Zone gewählt werden:

  • Fahrt von Allach zum Hauptbahnhof:
    Nur Zone M erforderlich
  • Fahrt von Allach nach Altomünster:
    Zonen 1 bis 4 erforderlich

Tipp:
Die Wahl der richtigen Zone spart Geld – ein Blick auf den MVV-Tarifzonenplan hilft bei der Entscheidung.

Die Wochenkarte gilt von Montag 0 Uhr bis zum ersten Werktag der folgenden Woche um 12 Uhr.
 

Die Monatskarte ist für einen Kalendermonat gültig und zusätzlich bis 12 Uhr des ersten Werktags im Folgemonat.
Fällt dieser Werktag auf einen Samstag, verlängert sich die Gültigkeit bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktags.

Zeitkarten im Ausbildungstarif gelten nur für die Zonen, die für den täglichen Fahrtweg zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte benötigt werden.

Innerhalb der eingetragenen Zonen kann die Karte an allen Geltungstagen für beliebige Fahrten genutzt werden.

Die Anzahl der Zonen wird bei der Ausstellung der Kundenkarte festgelegt und ist auf der Zeitkarte vermerkt.

Die Berechtigung im Ausbildungstarif I gilt bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 15. Lebensjahr vollendet wird.
Das Schuljahr läuft vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Wer mit einer Zeitkarte im Ausbildungstarif über die eingetragenen Zonen hinaus fahren möchte, hat mehrere Möglichkeiten:

  • Mit der Ausbildung PlusCard kann der Ausbildungstarif kostengünstig auf zusätzliche Zonen erweitert werden – ideal für Freizeitfahrten.
  • Für einzelne Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs gibt es ein Anschlussticket, das am Automaten oder als HandyTicket erhältlich ist.
  • Das Anschlussticket berücksichtigt die bereits bezahlten Zonen und ergänzt sie für die gewünschte Strecke.
  • Alternativ kann die Zeitkarte mit Einzelfahrkarten, Streifenkarten oder Tageskarten kombiniert werden. Diese müssen spätestens an der letzten Station des gültigen Bereichs entwertet werden – idealerweise bereits bei Fahrtantritt.

Kinder unterhalb des schulpflichtigen Alters, wie z. B. 6-jährige Kindergartenkinder, erhalten keine Zeitkarte im Ausbildungstarif, da die staatlichen Zuschüsse für den ermäßigten Ausbildungstarif ausschließlich Fahrten zum Schulbesuch abdecken.

Fahrten zum Kindergarten sind daher nicht förderfähig und fallen nicht unter die Regelungen des Ausbildungstarifs I.