ab 15 Jahre
Ausbildungstarif II
Ausbildungstarif II im MVV: Wochen-/Monatskarten ab 15 Jahren für Schüler, Studierende, Azubis, Praktikanten, Volontäre & Beamtenanwärter mit Kundenkarte.
Der Ausbildungstarif ist ein Ticketangebot für den Weg zwischen Ausbildungsstelle und Wohnung.
- Ausbildungstarif II gilt für Schüler ab 15 Jahren, Studenten, Auszubildende, Praktikanten mit Praktikantenvertrag, Volontäre, Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes.
Für den Tarif gibt es Wochen- und Monatskarten, die nur in Verbindung mit einer Kundenkarte gültig sind.
Ausbildungstarif II - Auf einen Blick
| Ausbildungstarif II - Wochenkarte | Ausbildungstarif II - Monatskarte | |
| Geltungsbereich | In den Zonen, die für den Fahrtweg Wohnung-Ausbildungsstelle benötigt werden | In den Zonen, die für den Fahrtweg Wohnung-Ausbildungsstelle benötigt werden |
| Geltungsdauer | Kalenderwoche | Kalendermonat |
| Berechtigte | Schüler, Studenten und andere ab 15 Jahre (Kundenkarte erforderlich) | Schüler, Studenten und andere ab 15 Jahre (Kundenkarte erforderlich) |
| Übertragbarkeit | Nein | Nein |
| Mitnahme | Nein | Nein |
| Erweiterungskarte | Ja, mit Ausbildung PlusCard | Ja, mit Ausbildung PlusCard |
| Als Abonnement erhältlich | Nein | Ja |
| Tarifzone | Ausbildungstarif II (Wochenkarte) | Ausbildungstarif II (Monatskarte) | |
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0,00 €
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0,00 €
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Gut zu wissen - Ausbildungstarif II
Der Ausbildungstarif ist ein Ticketangebot für den Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist er nur für bestimmte Personengruppen verfügbar:
- Schüler und Studierende an öffentlichen oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungswegs sowie Hochschulen und Akademien (ausgenommen Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkhochschulen und Hochschulen der Bundeswehr)
- Personen an privaten Bildungseinrichtungen, wenn sie von der Berufsschulpflicht befreit sind oder der Besuch nach dem BAföG förderfähig ist
- Personen, die an einer Volkshochschule oder ähnlichen Einrichtung einen Abschlusskurs (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss) besuchen
- Personen in einem Berufsausbildungsverhältnis oder vergleichbaren Vertragsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz
- Personen in einer außerbetrieblichen Ausbildung nach § 43 Abs. 2 BBiG oder § 36 Abs. 2 HwO
- Teilnehmer an einem staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang
- Praktikanten und Volontäre, wenn das Praktikum oder Volontariat im Zusammenhang mit einer geregelten Ausbildung oder einem Studium steht
- Beamtenanwärter der Qualifikationsebenen 1 bis 3 sowie Personen, die durch Verwaltungslehrgänge die Zulassung vorbereiten – sofern kein Fahrtkostenersatz gezahlt wird
Das gesamte Stadtgebiet München und einige umliegende Gemeinden sind in der Zone M zusammengefasst.
Innerhalb der Stadt München gibt es keine Tarifgrenzen.
Tarifzonen können einzeln erworben werden.
Bei vielen Ticketarten haben eine oder zwei Zonen den gleichen Preis.
Beispiele für erforderliche Zonen:
- Hauptbahnhof (Zone M) → Pasing (Zone M/1)
➝ Ticket für Zone M erforderlich - Gauting (Zone 1/2) → Feldmoching (Zone M/1)
➝ Ticket für Zonen M – 1, da Zone M durchfahren wird - Neuaubing (Zone M/1) → Maisach (Zone 2/3)
➝ Ticket für Zonen 1 – 2, da Zone M nicht befahren wird - Sauerlach (Zone 1/2) → Flughafen München (Zone 5)
➝ Ticket für Zonen M – 5, da Zone M durchfahren wird
Viele Haltestellen liegen in zwei Tarifzonen gleichzeitig – zum Beispiel Allach M/1, also Zone M und Zone 1.
Diese Zuordnung ist im MVV-Netzplan mit Tarifzonen ersichtlich.
Je nach Fahrtrichtung kann die günstigere Zone gewählt werden:
- Fahrt von Allach zum Hauptbahnhof:
➝ Nur Zone M erforderlich - Fahrt von Allach nach Altomünster:
➝ Zonen 1 bis 4 erforderlich
Tipp:
Die Wahl der richtigen Zone spart Geld – ein Blick auf den MVV-Tarifzonenplan hilft bei der Entscheidung.
Die Wochenkarte gilt von Montag 0 Uhr bis zum ersten Werktag der folgenden Woche um 12 Uhr.
Die Monatskarte ist für einen Kalendermonat gültig und zusätzlich bis 12 Uhr des ersten Werktags im Folgemonat.
Fällt dieser Werktag auf einen Samstag, verlängert sich die Gültigkeit bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktags.
Zeitkarten im Ausbildungstarif gelten nur für die Zonen, die für den täglichen Fahrtweg zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte benötigt werden.
Innerhalb der eingetragenen Zonen kann die Karte an allen Geltungstagen für beliebige Fahrten genutzt werden.
Die Anzahl der Zonen wird bei der Ausstellung der Kundenkarte festgelegt und ist auf der Zeitkarte vermerkt.
Praktikanten können den Ausbildungstarif II nutzen, wenn das Praktikum nach den Bestimmungen für Ausbildung oder Studium vorgesehen ist – zum Beispiel laut Praktikantenordnung einer Hochschule oder Fakultät.
Nicht gültig ist der Ausbildungstarif für Praktika im Rahmen einer beruflichen Höherqualifizierung, etwa bei Lehrgängen zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Für die Ausstellung der Kundenkarte muss ein Praktikantenvertrag vorgelegt werden, der bestimmte Angaben enthält.
Ein Mustervertrag im Richtext- und PDF-Format steht zur Verfügung und kann mit einem Textverarbeitungsprogramm ergänzt werden.
Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Vertrag nach MVV-Tarifbestimmungen anerkannt.
Nein, nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Referendare, Doktoranden, Diplomanden und Werkstudenten keinen Ausbildungstarif im MVV.
Der Ausbildungstarif ist ausschließlich für bestimmte Personengruppen vorgesehen, die eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein förderfähiges Bildungsprogramm absolvieren.
Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg erhalten den Ausbildungstarif II nur, wenn sie im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum innerhalb des MVV-Gesamtnetzes absolvieren und dies durch einen formellen Praktikumsvertrag nachweisen können.
Der reguläre Ausbildungsvertrag der DHBW erfüllt nicht die Anforderungen eines Praktikumsvertrags nach MVV-Tarif, da z. B. eine Aufschlüsselung der praktischen Ausbildungsabschnitte fehlt.
Damit der Ausbildungstarif dennoch genutzt werden kann, stellt der MVV eine Bescheinigung zum Herunterladen bereit.
Wird diese Bescheinigung zusammen mit dem DHBW-Ausbildungsvertrag vorgelegt, kann der Praktikumsvertrag im Sinne des MVV-Tarifs anerkannt werden.
In diesem Fall wird eine Kundenkarte für den Zeitraum des jeweiligen Praktikumsabschnitts ausgestellt.
Nein, Studierende einer Fernuniversität erhalten grundsätzlich keinen Ausbildungstarif im MVV.
Ausnahme: Vollzeitstudierende an der Fernuniversität Hagen können den Ausbildungstarif II nutzen.
Wer mit einer Zeitkarte im Ausbildungstarif über die eingetragenen Zonen hinaus fahren möchte, hat mehrere Möglichkeiten:
- Mit der Ausbildung PlusCard kann der Ausbildungstarif kostengünstig auf zusätzliche Zonen erweitert werden – ideal für Freizeitfahrten.
- Für einzelne Fahrten außerhalb des Geltungsbereichs gibt es ein Anschlussticket, das am Automaten oder als HandyTicket erhältlich ist.
- Das Anschlussticket berücksichtigt die bereits bezahlten Zonen und ergänzt sie für die gewünschte Strecke.
- Alternativ kann die Zeitkarte mit Einzelfahrkarten, Streifenkarten oder Tageskarten kombiniert werden. Diese müssen spätestens an der letzten Station des gültigen Bereichs entwertet werden – idealerweise bereits bei Fahrtantritt.