Durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket
Bayerisches Ermäßigungsticket
Das monatliche, vergünstigte Deutschlandticket für bestimmte Personengruppen wie Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende.
Das Bayerische Ermäßigungsticket ist ein vergünstigtes Deutschlandticket für bestimmte Gruppen in Bayern. Es gilt bundesweit im öffentlichen Nahverkehr.
Anspruch darauf haben Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende, wenn sie in Bayern wohnen oder dort lernen bzw. arbeiten. Um das Ticket zu bekommen, muss ein Nachweisformular ausgefüllt und bestätigt werden, das dann bei einem Verkaufspartner eingereicht wird.
Das Ticket ist nicht übertragbar, wird als digitales Abo (HandyTicket oder Chipkarte) ausgegeben und ist monatlich kündbar.
Wichtig: Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen können das Ticket nicht nutzen.
Bayerisches Ermäßigungsticket - Auf einen Blick
| Bayerisches Ermäßigungsticket für Azubis, Studierende und Freiwilligendienstleistende | |
| Geltungsbereich | Deutschlandweit im ÖPNV und Regionalverkehr |
| Geltungsdauer | Kalendermonat (monatlich kündbar) |
| Berechtigte | Azubis, Studierende und Freiwilligendienstleistende |
| Nachweis | Nachweisformular für Azubis und Freiwilligendienstleistende, Immatrikulationsbescheinigung bei Studierenden |
| Übertragbarkeit | Nein, da es sich um ein persönliches Ticket handelt |
| Bestellzeit | Für den laufenden Monat bis zum 5. eines Monats möglich. |
| Zahlungsweise | Monatlich |
| Tarifzone | Bayerisches Ermäßigungsticket | |
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0,00 €
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Wichtige Links (Bestellung & Informationen)
Gut zu wissen - Bayerisches Ermäßigungsticket
Das bayerische Ermäßigungsticket gilt für folgende Personengruppen:
- Auszubildende, die eine Berufsschule oder vergleichbare Bildungseinrichtung in Bayern besuchen oder ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben:
- Personen mit einem Berufsausbildungsvertrag
- Schüler:innen an Berufsschulen, auch im Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundschuljahr oder in Berufsintegrationsklassen (z. B. DK-BS, BIK, BIKV, BIKV/s, BIKV/k, BIK/V)
- Schüler:innen an Berufsfachschulen
- Studierende an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fach- oder Förderlehrkräften
- Schüler:innen an Fachschulen
- Studierende an Fachakademien
- Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung, die eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk absolvieren
- Beamtenanwärter:innen der Qualifikationsebene I und II in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1–2 LlbG
- Studierende an staatlichen oder nichtstaatlichen Hochschulen in Bayern sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch an außerbayerischen Hochschulen:
- Studierende an staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen in Bayern, unabhängig vom Wohnsitz
- Studierende an bayerischen Niederlassungen außerbayerischer Hochschulen, sofern diese staatlich oder staatlich anerkannt sind und in Bayern zugelassene Studiengänge anbieten
- Studierende an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
- Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III sowie vergleichbare Personen, die eine Fachlaufbahn außerhalb eines Beamtenverhältnisses anstreben (Hinweise zur Ticketbestellung siehe Informationen für Auszubildende)
- Freiwilligendienstleistende mit Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern
- Wer einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder einen sonstigen Jugendfreiwilligendienst leistet, kann das bayerische Ermäßigungsticket nutzen.
- Beamtenanwärter mit Dienstort in Bayern
Eine Altersgrenze besteht nicht.
Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein vollwertiges Deutschland-Ticket.
- Es gilt bundesweit in der Regel in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs – also in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen (z. B. RE, RB).
Nein, eine automatische Umstellung erfolgt nicht.
- Wenn bereits ein Abo- oder Jahresticket besteht, sollte das bayerische Ermäßigungsticket beim gleichen Verkehrsunternehmen neu bestellt werden – mit Hinweis auf das bestehende Ticket.
- Viele Unternehmen ermöglichen einen reibungslosen Übergang durch eine Sonderkündigung des bisherigen Tickets.
- Für Studierende gilt: Wenn der bisherige Verkaufspartner nicht für die jeweilige Hochschule zuständig ist, muss das bestehende Abo rechtzeitig gekündigt und das Ermäßigungsticket neu bestellt werden.
Das bayerische Ermäßigungsticket kann nicht genutzt werden von:
- Schüler:innen an allgemeinbildenden Schulen (z. B. Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, FOS, BOS, Wirtschaftsschule)
- Referendar:innen im Vorbereitungsdienst zur Qualifikationsebene IV (z. B. Lehramt, Rechtsreferendariat, Vikariat)
- Psychotherapeut:innen in Ausbildung oder Weiterbildung
- Teilnehmenden an Weiterbildungen, Fortbildungen und Umschulungen
- Teilnehmenden an Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meisterausbildung)
- Praktikant:innen und Volontär:innen