Skip to main content Skip to page footer

Eine Einzelfahrkarte gilt für eine einfache Fahrt in eine Richtung – also bis zum Ziel.
Umsteigen und Pausen sind erlaubt.
Rückfahrt ist ausgeschlossen.

Bei mehr als zwei Fahrten pro Tag ist eine Tageskarte meist günstiger.

Einzelfahrkarte - Auf einen Blick

 ErwachseneKurzstreckeKinder von 6-14 Jahren
GeltungsbereichFür eine Fahrt in den gewählten ZonenAls Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur 4. Haltestelle nach dem Einstieg, sofern davon höchstens zwei mit S-Bahn, U-Bahn, ExpressBus oder RegionalZug zurückgelegt werden.Für eine Fahrt im Gesamtnetz
Geltungsdauer ab Entwertung2 Stunden Zone M oder 2 Zonen
3 Stunden ab Zone M - 1 oder ab 3 Zonen
5 Stunden ab Zone M - 5 oder ab 7 Zonen
1 Stunde5 Stunden

Einzelfahrkarten - Preise

Tarifzone Einzelfahrkarte Einzelfahrkarte Kurzstrecke Einzelfahrkarte Kind
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Gut zu wissen - Einzelfahrkarte

Beim Kauf eines Einzeltickets für den MVV (Münchner Verkehrs- und Tarifverbund) ist mindestens der Fahrpreis für

die Zone M (Stadtgebiet München)
oder
zwei Zonen außerhalb der Zone M zu bezahlen.

Wer während der Fahrt mehrere Zonen durchquert, zahlt jede Zone nur einmal – auch bei mehrfacher Durchfahrt.

Beispiele:

  • Hauptbahnhof (Zone M) → Pasing (Zone M/1)
    → Ticket für Zone M erforderlich.
  • Gauting (Zone 1/2) → Feldmoching (Zone M/1)
    → Ticket für die Zonen M und 1 erforderlich, da Zone M durchfahren wird.
  • Neuaubing (Zone M/1) → Maisach (Zone 2/3)
    → Ticket für die Zonen 1 und 2 erforderlich, da Zone M nicht durchfahren wird (z. B. über Pasing).
  • Sauerlach (Zone 1/2) → Flughafen München (Zone 5)
    → Ticket für die Zonen M bis 5 erforderlich, da Zone M durchfahren wird.

Manche Haltestellen gehören zu zwei Tarifzonen gleichzeitig.
Beispiel: Allach liegt in Zone M und Zone 1 (M/1).

Das bedeutet:
Je nach Fahrtrichtung kann die günstigere Zone gewählt werden – so lässt sich Geld sparen.

Beispiele:

  • Fahrt von Allach zum Hauptbahnhof:
    Ticket für Zone M genügt.
  • Fahrt von Allach nach Altomünster:
    Ticket für die Zonen 1 bis 4 erforderlich.

Die Gültigkeit eines Tickets hängt von der Anzahl der durchfahrenen Zonen ab:

  • Kurzstrecke (nur wenige Stationen):
    1 Stunde gültig
  • Zone M oder 2 Zonen außerhalb von M:
    2 Stunden gültig
  • Ab Zone M–1 oder ab 3 Zonen:
    3 Stunden gültig
  • Ab Zone M–5 oder ab 7 Zonen:
    5 Stunden gültig

Tickets müssen vor der Fahrt entwertet (gestempelt) werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Tickets aus dem Bus oder der Tram:
    Bereits gestempelt beim Kauf, keine weitere Entwertung nötig.
  • Tickets vom Automaten der Deutschen Bahn:
    Auswahl zwischen gestempeltem und ungestempeltem Ticket möglich.

Hinweis zur Entwertung:
Steht auf dem Ticket „hier entwerten“, muss es vor der Fahrt gestempelt werden.

Eine Kurzstrecke ist eine sehr kurze Fahrt mit Bus, Bahn oder Tram.

Gültig als Kurzstrecke:

  • Maximal 4 Haltestellen nach dem Einsteigen.
  • Davon höchstens 2 Haltestellen mit S-Bahn, U-Bahn, Expressbus oder Regionalzug.
  • Auch Haltestellen, an denen nicht gehalten wird, zählen mit.
  • Umstiege sind erlaubt, solange die Gesamtanzahl der Haltestellen nicht überschritten wird.
  • Zonengrenzen dürfen überschritten werden, sofern die Haltestellenregel eingehalten wird.
  • Höchstfahrzeit: 1 Stunde ab Entwertung.

Sonderregelung für Gemeinden außerhalb Münchens:

In Gemeinden außerhalb der Stadt München gilt:

  • Jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen zählt als Kurzstrecke – unabhängig von der Anzahl der Haltestellen oder Tarifzonen.

Beispiel: Eine Busfahrt innerhalb der Gemeinde Fischbachau – auch wenn sie mehrere Haltestellen umfasst – ist als Kurzstrecke gültig.

Bezahlung einer Kurzstrecke:

  • Ein Streifen der Streifenkarte kann entwertet werden (für Erwachsene oder Kinder).
  • Alternativ: Einzelfahrkarte Kurzstrecke, am einfachsten als App- oder HandyTicket.

Eine Rückfahrt ist eine Fahrt zurück zum Ausgangspunkt.

Beispiel:

  • Hinfahrt: morgens von Zuhause zur Arbeit.
  • Rückfahrt: abends zurück nach Hause.