Eine Einzelfahrkarte gilt für eine einfache Fahrt in eine Richtung – also bis zum Ziel.
Umsteigen und Pausen sind erlaubt.
Rückfahrt ist ausgeschlossen.
Bei mehr als zwei Fahrten pro Tag ist eine Tageskarte meist günstiger.
Einzelfahrkarte - Auf einen Blick
| Erwachsene | Kurzstrecke | Kinder von 6-14 Jahren | |
| Geltungsbereich | Für eine Fahrt in den gewählten Zonen | Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur 4. Haltestelle nach dem Einstieg, sofern davon höchstens zwei mit S-Bahn, U-Bahn, ExpressBus oder RegionalZug zurückgelegt werden. | Für eine Fahrt im Gesamtnetz |
| Geltungsdauer ab Entwertung | 2 Stunden Zone M oder 2 Zonen 3 Stunden ab Zone M - 1 oder ab 3 Zonen 5 Stunden ab Zone M - 5 oder ab 7 Zonen | 1 Stunde | 5 Stunden |
| Tarifzone | Einzelfahrkarte | Einzelfahrkarte Kurzstrecke | Einzelfahrkarte Kind | |
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Gut zu wissen - Einzelfahrkarte
Beim Kauf eines Einzeltickets für den MVV (Münchner Verkehrs- und Tarifverbund) ist mindestens der Fahrpreis für
die Zone M (Stadtgebiet München)
oder
zwei Zonen außerhalb der Zone M zu bezahlen.
Wer während der Fahrt mehrere Zonen durchquert, zahlt jede Zone nur einmal – auch bei mehrfacher Durchfahrt.
Beispiele:
- Hauptbahnhof (Zone M) → Pasing (Zone M/1)
→ Ticket für Zone M erforderlich. - Gauting (Zone 1/2) → Feldmoching (Zone M/1)
→ Ticket für die Zonen M und 1 erforderlich, da Zone M durchfahren wird. - Neuaubing (Zone M/1) → Maisach (Zone 2/3)
→ Ticket für die Zonen 1 und 2 erforderlich, da Zone M nicht durchfahren wird (z. B. über Pasing). - Sauerlach (Zone 1/2) → Flughafen München (Zone 5)
→ Ticket für die Zonen M bis 5 erforderlich, da Zone M durchfahren wird.
Manche Haltestellen gehören zu zwei Tarifzonen gleichzeitig.
Beispiel: Allach liegt in Zone M und Zone 1 (M/1).
Das bedeutet:
Je nach Fahrtrichtung kann die günstigere Zone gewählt werden – so lässt sich Geld sparen.
Beispiele:
- Fahrt von Allach zum Hauptbahnhof:
→ Ticket für Zone M genügt. - Fahrt von Allach nach Altomünster:
→ Ticket für die Zonen 1 bis 4 erforderlich.
Die Gültigkeit eines Tickets hängt von der Anzahl der durchfahrenen Zonen ab:
- Kurzstrecke (nur wenige Stationen):
→ 1 Stunde gültig - Zone M oder 2 Zonen außerhalb von M:
→ 2 Stunden gültig - Ab Zone M–1 oder ab 3 Zonen:
→ 3 Stunden gültig - Ab Zone M–5 oder ab 7 Zonen:
→ 5 Stunden gültig
Tickets müssen vor der Fahrt entwertet (gestempelt) werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Tickets aus dem Bus oder der Tram:
→ Bereits gestempelt beim Kauf, keine weitere Entwertung nötig. - Tickets vom Automaten der Deutschen Bahn:
→ Auswahl zwischen gestempeltem und ungestempeltem Ticket möglich.
Hinweis zur Entwertung:
Steht auf dem Ticket „hier entwerten“, muss es vor der Fahrt gestempelt werden.
Eine Kurzstrecke ist eine sehr kurze Fahrt mit Bus, Bahn oder Tram.
Gültig als Kurzstrecke:
- Maximal 4 Haltestellen nach dem Einsteigen.
- Davon höchstens 2 Haltestellen mit S-Bahn, U-Bahn, Expressbus oder Regionalzug.
- Auch Haltestellen, an denen nicht gehalten wird, zählen mit.
- Umstiege sind erlaubt, solange die Gesamtanzahl der Haltestellen nicht überschritten wird.
- Zonengrenzen dürfen überschritten werden, sofern die Haltestellenregel eingehalten wird.
- Höchstfahrzeit: 1 Stunde ab Entwertung.
Sonderregelung für Gemeinden außerhalb Münchens:
In Gemeinden außerhalb der Stadt München gilt:
- Jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen zählt als Kurzstrecke – unabhängig von der Anzahl der Haltestellen oder Tarifzonen.
Beispiel: Eine Busfahrt innerhalb der Gemeinde Fischbachau – auch wenn sie mehrere Haltestellen umfasst – ist als Kurzstrecke gültig.
Bezahlung einer Kurzstrecke:
- Ein Streifen der Streifenkarte kann entwertet werden (für Erwachsene oder Kinder).
- Alternativ: Einzelfahrkarte Kurzstrecke, am einfachsten als App- oder HandyTicket.
Eine Rückfahrt ist eine Fahrt zurück zum Ausgangspunkt.
Beispiel:
- Hinfahrt: morgens von Zuhause zur Arbeit.
- Rückfahrt: abends zurück nach Hause.