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Das Sozialticket

Monatskarte S

Ein monatlich gültiges Sozialticket für Personen mit staatlicher Unterstützung, das nur in Verbindung mit einem LandkreisPass, München-Pass oder Rosenheim-Pass genutzt werden kann.

Kaufoptionen

 

In der MVV-App

Im Ticketshop

Die Monatskarte S (Sozialticket) ist ein Angebot für Personen, die staatliche Unterstützungsleistungen erhalten. 

Dazu zählen unter anderem:

  • Lebensunterhaltshilfen
  • Grundsicherung im Alter
  • anerkannte Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen LandkreisPass, München-Pass oder Rosenheim-Pass und wird immer für einen Kalendermonat ausgegeben.

Hinweis: Wer einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr leistet, nutzt stattdessen das Bayerische Ermäßigungsticket.

Monatskarte S - Auf einen Blick

 Monatskarte S
Verbundweit berechtigter PersonenkreisBezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld nach SGB II, Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
VoraussetzungGültiger München-Pass der Stadt München oder Rosenheim-Pass der Stadt Rosenheim oder gültiger LandkreisPass eines Verbundlandkreises
GeltungsbereichIn den gewählten Zonen
GeltungsdauerDie Monatskarte S gilt für den Zeitraum eines Kalendermonats und den ersten Werktag des folgenden Monats. Ist dieser Tag ein Samstag, gilt die Karte bis zum darauffolgenden Montag, 12 Uhr.
Zeitliche EinschränkungenMontags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr gilt die Monatskarte S nicht, ansonsten rund um die Uhr.
Diese Sperrzeit gilt auch in den Schulferien, jedoch nicht an Feiertagen und am 24.12. und 31.12.
Mitnahme von Kindern3 Kinder von 6-14 Jahren, eigene Kinder und Enkelkinder von 6-14 Jahren
ÜbertragbarkeitNein

Monatskarte S - Preise

Tarifzone Monatskarte S
0,00 €

Gut zu wissen - Monatskarte S

Der München-Pass wird an Personen mit Wohnsitz in München ausgegeben, die bestimmte staatliche Leistungen oder soziale Unterstützungen erhalten. Dazu gehören:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Bürgergeld nach SGB II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Personen im Bundesfreiwilligendienst oder mit einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr

Zusätzlich erhalten den Pass:

  • Beziehende von Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie deren Familienangehörige
  • Junge Menschen im betreuten Einzelwohnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
  • Personen mit geringem Einkommen, deren Einkommen unter der Münchner Armutsrisikogrenze liegt (ausgenommen: Au-Pairs, Auszubildende, Studierende)
  • Personen, deren Einkommen den gesetzlichen Bedarfssatz nicht übersteigt, bei gleichzeitigem Vermögen unter 5.000 €

Ausgabeort:
Der München-Pass wird ausschließlich in den Sozialbürgerhäusern sowie beim Amt für Wohnen und Migration der Stadt München ausgegeben.

Weitere Informationen sind auf den offiziellen Internetseiten der Stadt München zum München-Pass verfügbar.

Der Rosenheim-Pass und der LandkreisPass werden an Personen ab 15 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem MVV-Verbundlandkreis ausgegeben. Anspruch auf den Pass haben:

  • Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Beziehende von Bürgergeld nach SGB II
  • Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Ausgabeort:
Der Pass wird ausschließlich über die sozialen Stellen in den Landratsämtern der folgenden Verbundlandkreise ausgegeben:

Das gesamte Stadtgebiet München und einige umliegende Gemeinden sind in der Zone M zusammengefasst.
Innerhalb der Stadt München gibt es keine Tarifgrenzen.

Tarifzonen können einzeln erworben werden.
Bei vielen Ticketarten haben eine oder zwei Zonen den gleichen Preis.

Beispiele für erforderliche Zonen:

  • Hauptbahnhof (Zone M)Pasing (Zone M/1)
    Ticket für Zone M erforderlich
  • Gauting (Zone 1/2)Feldmoching (Zone M/1)
    Ticket für Zonen M – 1, da Zone M durchfahren wird
  • Neuaubing (Zone M/1)Maisach (Zone 2/3)
    Ticket für Zonen 1 – 2, da Zone M nicht befahren wird
  • Sauerlach (Zone 1/2)Flughafen München (Zone 5)
    Ticket für Zonen M – 5, da Zone M durchfahren wird

Viele Haltestellen liegen in zwei Tarifzonen gleichzeitig – zum Beispiel Allach M/1, also Zone M und Zone 1.
Diese Zuordnung ist im MVV-Netzplan mit Tarifzonen ersichtlich.

Je nach Fahrtrichtung kann die günstigere Zone gewählt werden:

  • Fahrt von Allach zum Hauptbahnhof:
    Nur Zone M erforderlich
  • Fahrt von Allach nach Altomünster:
    Zonen 1 bis 4 erforderlich

Tipp:
Die Wahl der richtigen Zone spart Geld – ein Blick auf den MVV-Tarifzonenplan hilft bei der Entscheidung.

Die Monatskarte gilt für den Zeitraum eines Kalendermonats und darüber hinaus bis 12 Uhr des ersten Werktags des folgenden Monats. Ist dieser Werktag ein Samstag gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages.

Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr kostenlos mitfahren.

Es dürfen nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in beliebiger Anzahl mitgenommen werden.
Ansonsten maximal drei Kinder im genannten Altersbereich.

Tipp:
Die Mitnahmeregelung gilt nur für Kinder – Erwachsene benötigen ein eigenes Ticket.

Montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr ist die Monatskarte S 9 nicht gültig.
Außerhalb dieser Zeiten kann sie rund um die Uhr genutzt werden.

Diese Sperrzeit gilt auch während der Schulferien, jedoch nicht an Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.

Beim Kauf der Monatskarte S (Sozialticket) ist die 7-stellige Pass- und Kontrollnummer auf dem München-Pass, Rosenheim-Pass oder LandkreisPass erforderlich. Diese Nummer muss beim Kauf am Automaten eingegeben oder dem Verkaufspersonal mitgeteilt werden.

Die Nummer auf dem Pass muss mit der Nummer auf der gekauften Zeitkarte übereinstimmen.

Für die Fahrtberechtigung sind drei Dokumente erforderlich:

  • die Monatskarte S,
  • der gültige Pass (München-, Rosenheim- oder LandkreisPass),
  • ein Lichtbildausweis, sofern der Pass kein Foto enthält.

Alle drei Dokumente müssen bei einer Fahrkartenkontrolle vorgezeigt werden.

Nein, die Monatskarte S ist nicht im Abonnement erhältlich.