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Streifenkarte

Bei der Streifenkarte knickt man – je nach Strecke – die passende Anzahl an Streifen ab und entwertet sie vor der Fahrt.

Kaufoptionen

 

In der MVV-App

Im Ticketshop

Die Streifenkarte kann für mehrere Fahrten verwendet werden – allein oder gemeinsam mit anderen Personen.
Umsteigen und kurze Pausen während der Fahrt sind erlaubt.
Rückfahrt mit dem gleichen Ticket ist nicht erlaubt.

Je nach Fahrweite müssen ein oder mehrere Streifen vor der Fahrt entwertet werden.
Kinder dürfen die Streifenkarte ebenfalls nutzen.

Für Jugendliche von 15 bis 20 Jahren gibt es die Streifenkarte U21 – sie ist günstiger.
Die Streifenkarte ist etwas billiger als einzelne Einzelfahrkarten.

Tipp: Bei mehreren Fahrten pro Tag kann eine Tageskarte günstiger sein.

Streifenkarte - Auf einen Blick

  Personen ab 21 JahrenPersonen von 15-20 Jahren (U21)Kinder von 6-14 Jahren
EntwertungDer Grundpreis beträgt 2 Streifen pro Person – für Fahrten innerhalb der Zone M oder für Fahrten durch eine oder zwei Zonen außerhalb der Zone M.
Für jede weitere Zone außerhalb der Zone M wird ein zusätzlicher Streifen benötigt.
Für Kurzstrecken reicht 1 Streifen.
Der Grundpreis beträgt 2 Streifen pro Person – für Fahrten innerhalb der Zone M oder in ein bis zwei Zonen außerhalb der Zone M.
Für jede weitere Zone außerhalb der Zone M wird ein zusätzlicher Streifen benötigt.
Die Kurzstreckenregelung gilt nicht für die Streifenkarte U21.
Immer 1 Streifen pro Kind und Fahrt
GeltungsbereichFür eine Fahrt in den entwerteten ZonenFür eine Fahrt in den entwerteten ZonenFür eine Fahrt im Gesamtnetz
Geltungsdauer ab Entwertung2 Stunden Zone M oder 2 Zonen
3 Stunden ab Zone M - 1 oder ab 3 Zonen
5 Stunden ab Zone M - 5 oder ab 7 Zonen
2 Stunden Zone M oder 2 Zonen
3 Stunden ab Zone M - 1 oder ab 3 Zonen
5 Stunden ab Zone M - 5 oder ab 7 Zonen
5 Stunden

Streifenkarten - Preise

Tarifzone Personen ab 21 Jahren Personen von 15-20 Jahre (U21)
0,00 €
0,00 €

Gut zu wissen - Streifenkarte

Für Fahrten mit der Streifenkarte sind mindestens 2 Streifen erforderlich.

Mit 2 Streifen sind folgende Fahrten möglich:

  • innerhalb der Zone M
  • in 1 oder 2 Zonen außerhalb von M

Bei Fahrten durch mehr Zonen wird für jede zusätzliche Zone ein weiterer Streifen benötigt.
Zweimaliges Durchfahren derselben Zone muss nur einmal bezahlt werden.

Diese Regeln gelten auch für die Streifenkarte U21.

Beispiele (vereinfacht):

  • Hauptbahnhof (Zone M) → Pasing (Zone M/1):
    2 Streifen (Zone M)
  • Gauting (Zone 1/2) → Feldmoching (Zone M/1):
    3 Streifen (Zonen M und 1)
  • Neuaubing (Zone M/1) → Maisach (Zone 2/3):
    2 Streifen (Zonen 1 und 2, Zone M wird nicht durchfahren)
  • Sauerlach (Zone 1/2) → Flughafen München (Zone 5):
    7 Streifen (Zonen M bis 5)

Manche Haltestellen gehören zu zwei Tarifzonen gleichzeitig.
Beispiel: Allach liegt in Zone M und Zone 1 (M/1).

Das bedeutet:
Je nach Fahrtrichtung kann die günstigere Zone gewählt werden – so lässt sich Geld sparen.

Beispiele:

  • Fahrt von Allach zum Hauptbahnhof:
    2 Streifen für Zone M genügen.
  • Fahrt von Allach nach Altomünster:
    4 Streifen für die Zonen 1 bis 4 erforderlich.

Die Gültigkeit eines Tickets hängt von der Anzahl der durchfahrenen Zonen ab:

  • Kurzstrecke (nur wenige Stationen):
    1 Stunde gültig
  • Zone M oder 2 Zonen außerhalb von M:
    2 Stunden gültig
  • Ab Zone M–1 oder ab 3 Zonen:
    3 Stunden gültig
  • Ab Zone M–5 oder ab 7 Zonen:
    5 Stunden gültig

Tickets müssen vor der Fahrt entwertet (gestempelt) werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Tickets aus dem Bus oder der Tram:
    Bereits gestempelt beim Kauf, keine weitere Entwertung nötig.
  • Tickets vom Automaten der Deutschen Bahn:
    Auswahl zwischen gestempeltem und ungestempeltem Ticket möglich.

Hinweis zur Entwertung:
Steht auf dem Ticket „hier entwerten“, muss es vor der Fahrt gestempelt werden.

Eine Kurzstrecke ist eine sehr kurze Fahrt mit Bus, Bahn oder Tram.

Gültig als Kurzstrecke:

  • Maximal 4 Haltestellen nach dem Einsteigen.
  • Davon höchstens 2 Haltestellen mit S-Bahn, U-Bahn, Expressbus oder Regionalzug.
  • Auch Haltestellen, an denen nicht gehalten wird, zählen mit.
  • Umstiege sind erlaubt, solange die Gesamtanzahl der Haltestellen nicht überschritten wird.
  • Zonengrenzen dürfen überschritten werden, sofern die Haltestellenregel eingehalten wird.
  • Höchstfahrzeit: 1 Stunde ab Entwertung.

Sonderregelung für Gemeinden außerhalb Münchens:

In Gemeinden außerhalb der Stadt München gilt:

  • Jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen zählt als Kurzstrecke – unabhängig von der Anzahl der Haltestellen oder Tarifzonen.

Beispiel: Eine Busfahrt innerhalb der Gemeinde Fischbachau – auch wenn sie mehrere Haltestellen umfasst – ist als Kurzstrecke gültig.

Bezahlung einer Kurzstrecke:

  • Ein Streifen der Streifenkarte kann entwertet werden (für Erwachsene oder Kinder).
  • Alternativ: Einzelfahrkarte Kurzstrecke, am einfachsten als App- oder HandyTicket.

Eine Rückfahrt ist eine Fahrt zurück zum Ausgangspunkt.

Beispiel:

  • Hinfahrt: morgens von Zuhause zur Arbeit.
  • Rückfahrt: abends zurück nach Hause.