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Kostenlose MVV-Nutzung für Übernachtungsgäste

GästeKarte

Durch die Erweiterung des MVV-Tarifgebiets der letzten Jahre, sind dem MVV Landkreise beigetreten, deren Gemeinden Gästekarten herausgeben. Diese Karten ermöglichen Übernachtungsgästen die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ihrer Region. Die bisherigen ÖPNV-Tarife wurden hier durch den MVV-Gemeinschaftstarif abgelöst.

 

Übersicht der Gästekarten inklusive Geltungsbereich

  • Die Gästekarte berechtigt Fahrgäste zur Nutzung aller im MVV integrierten Verkehrsmittel, in Regionalzügen ist dabei die 2. Klasse zu wählen.
  • Die Mitnahme eines Hundes pro Gästekarte ist kostenlos. Für jeden weiteren Hund muss ein Ticket im Kindertarif gelöst werden.

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Tölzer Land

KommuneGeltungsbereich (Zonen)
Bad Tölz5-12
Bad Heilbrunn5-12
Benediktbeuern5-12
Jachenau5-12
Kochel am See5-12
Schlehdorf5-12
Lenggries5-12

Landkreis Miesbach – Alpenregion Tegernsee Schliersee

KommuneGeltungsbereich (Zonen)
Bad Wiessee6-9
Gmund6-9
Kreuth6-9
Rottach-Egern6-9
Tegernsee6-9
Bayrischzell6-9
Fischbachau6-9
Schliersee6-9

Landkreis Rosenheim – Chiemsee Alpenland

KommuneGeltungsbereich (Zonen)
Aschau im Chiemgau5-12
Bad Endorf5-12
Bad Feilnbach6-9
Bernau am Chiemsee7-10
Brannenburg5-12
Breitbrunn5-12
Gstadt am Chiemsee5-12
Kiefersfelden5-12
Prien am Chiemsee5-12
Rimsting5-12
Samerberg6-9

Landkreis Weilheim-Schongau - Pfaffenwinkel

KommuneGeltungsbereich (Zonen)
Bernried am Starnberger See5-12
Steingaden5-12

Landkreis Garmisch-Partenkirchen – Zugspitz Region

KommuneGeltungsbereich (Zonen)
Alpenwelt Karwendel5-12
Ammergauer Alpen5-12
Blaues Land5-12
ZugspitzLand5-12
GaPa Tourismus
(Markt Garmisch-Partenkirchen)
9-12
Grainau9-12

MVV Netzplan - Zonen M-12

PDF-Download

Weitere Informationen

V. Gästekarten

(1) 1Auf Grund besonderer vertraglicher Regelungen zwischen dem MVV und gästekartenausgebenden Gemeinden werden bestimmte Gästekarten für Übernachtungsgäste während ihrer Aufenthaltsdauer (einschließlich Ankunfts- und Abreisetag) als Fahrtberechtigung anerkannt. 2Gästekarten können als HandyTicket, Chipkarte, oder in analoger Form (Plastikkarte, Papierkarte) ausgegeben werden. 3Eine Auflistung aller anerkannten Gästekarten wird durch den MVV veröffentlicht.

(2) 1Eine Fahrberechtigung mit Gästekarte gilt ausschließlich für die eingetragene(n) Person(en) und berechtigt kostenfrei zu beliebig vielen Fahrten mit beliebigem Unterbrechen und Umsteigen mit allen MVV-Verkehrsmitteln innerhalb der für die jeweilige Gästekarte vertraglich vereinbarten Tarifzonen. 2Zur Identifikation muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und bei einer Fahrkartenkontrolle mit vorgezeigt werden.

(3) Mit jeder Gästekarte darf ein Hund kostenlos mitgenommen werden; für jeden weiteren Hund wird als Beförderungsentgelt der Fahrpreis des Kindertarifs erhoben.