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Kostenlose MVV-Nutzung für Übernachtungsgäste

GästeKarte

Durch die Erweiterung des MVV-Tarifgebiets der letzten Jahre, sind dem MVV Landkreise beigetreten, deren Gemeinden Gästekarten herausgeben. Diese Karten ermöglichen Übernachtungsgästen die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ihrer Region. Die bisherigen ÖPNV-Tarife wurden hier durch den MVV-Gemeinschaftstarif abgelöst.

 

Übersicht der Gästekarten inklusive Geltungsbereich

  • Die Gästekarte berechtigt Fahrgäste zur Nutzung aller im MVV integrierten Verkehrsmittel, in Regionalzügen ist dabei die 2. Klasse zu wählen.
  • Die Mitnahme eines Hundes pro Gästekarte ist kostenlos. Für jeden weiteren Hund muss ein Ticket im Kindertarif gelöst werden.

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

KommuneGeltungsbereich (Zonen)
Bad Tölz5-9
Bad Heilbrunn6-9
Benediktbeuern6-9
Jachenau6-9
Kochel am See6-9
Schlehdorf6-9
Lenggries6-9
  

Landkreis Rosenheim

KommuneGeltungsbereich (Zonen)
Aschau im Chiemgau7-11
Bad Endorf7-10
Bad Feilnbach6-10
Bernau am Chiemsee9-10
Brannenburg7-9
Breitbrunn4-11
Gstadt am Chiemsee4-11
Kiefersfelden7-11
Prien am Chiemsee7-11
Rimsting5-11
Samerberg7-9

Landkreis Miesbach

KommuneGeltungsbereich (Zonen)
Bad Wiessee5-9
Gmund6-9
Kreuth6-9
Rottach-Egern6-9
Tegernsee6-9
Bayrischzell6-9
Fischbachau6-9
Schliersee6-9

Landkreis Weilheim-Schongau

KommuneGeltungsbereich (Zonen)
Bernried am Starnberger See5-6

MVV Netzplan - Zonen M-12

PDF-Download

Weitere Informationen

V. Gästekarten

(1) 1Auf Grund besonderer vertraglicher Regelungen zwischen dem MVV und gästekartenausgebenden Gemeinden werden bestimmte Gästekarten für Übernachtungsgäste während ihrer Aufenthaltsdauer (einschließlich Ankunfts- und Abreisetag) als Fahrtberechtigung anerkannt. 2Gästekarten können als HandyTicket, Chipkarte, oder in analoger Form (Plastikkarte, Papierkarte) ausgegeben werden. 3Eine Auflistung aller anerkannten Gästekarten wird durch den MVV veröffentlicht.

(2) 1Auf Grund einer vertraglichen Regelung mit der RVO werden einige Gästekarten, die von Gemeinden außerhalb des MVV-Tarifgebiets ausgegeben wurden und die von der RVO als Fahrtberechtigung anerkannt werden, im MVV-Tarifgebiet als Fahrtberechtigung anerkannt. 2Eine Auflistung dieser Gästekarten und ihrer Gültigkeitsbereiche wird durch den MVV veröffentlicht.

(3) 1Eine Fahrberechtigung mit Gästekarte gilt ausschließlich für die eingetragene(n) Person(en) und berechtigt kostenfrei zu beliebig vielen Fahrten mit beliebigem Unterbrechen und Umsteigen mit allen MVV-Verkehrsmitteln innerhalb der für die jeweilige Gästekarte vertraglich vereinbarten Tarifzonen. 2Zur Identifikation muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und bei einer Fahrkartenkontrolle mit vorgezeigt werden.

(4) Mit jeder Gästekarte darf ein Hund kostenlos mitgenommen werden; für jeden weiteren Hund wird als Beförderungsentgelt der Fahrpreis des Kindertarifs erhoben.

  • 9601
  • 9606 (im Abschnitt Garmisch-Partenkirchen - Echelsbacher Brücke)
  • 9607
  • 9608
  • 9611
  • 9618
  • 9620
  • 9621
  • 9622
  • 9624
  • 9631 / 9641