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Anschlussfahrten

Ein Anschlussticket erweitert das bestehende Ticket oder die Zeitkarte, wenn das gewünschte Ziel außerhalb des eigenen Geltungsbereichs liegt, und erlaubt eine einfache Weiterfahrt bis zum neuen Ziel.

Wer während der Fahrt ein Ziel außerhalb des eigenen Ticketbereichs ansteuert, benötigt ein Anschlussticket für die Weiterfahrt.

Für jede bestehende Fahrkarte gibt es passende Anschlussoptionen – etwa Einzelfahrkarten, Streifenkarten, Tageskarten, Kurzstrecken oder bei Zeitkarten auch ein spezielles Anschlussticket für Zeitkarten.

Das Anschlussticket muss spätestens an der letzten Station des eigenen Geltungsbereichs, bei Fahrtantritt oder beim Umstieg entwertet werden

Übersicht der möglichen Anschlusstickets

Vorhandene Fahrkarte Mögliche Anschlussfahrkarte 
Einzelfahrkarte mit ZonenEinzelfahrkarte für Zonen, Streifenkarte für Zonen, Tageskarte
Streifenkarten mit ZonenEinzelfahrkarte für Zonen, Streifenkarte für Zonen, Tageskarte
TageskarteEinzelfahrkarte für Zonen, Streifenkarte für Zonen, Tageskarte
KurzstreckeZeitkarten
ZeitkarteAnschlussticket zu Zeitkarten, Einzelfahrkarte für Zonen oder Kurzstrecke, Streifenkarte für Zonen oder Kurzstrecke, Tageskarte

Anschlussticket zu Zeitkarten

Für Zeitkarten‑ und Abo‑Inhaber gibt es ein besonderes Anschlussticket, erhältlich am Automaten oder als HandyTicket. Es

  • berücksichtigt bereits bezahlte Zonen,
  • gilt für eine einfache Fahrt in Richtung des Ziels (Umsteigen erlaubt, Rückfahrten nicht),
  • ist 3 Stunden gültig,
  • enthält keine kostenlose Kindermitnahme,
  • muss vor Erreichen der Tarifgrenze gekauft werden und gilt nur zusammen mit der vorhandenen Zeitkarte.

Beispiel

Wer eine Monatskarte Zone M besitzt und zum Flughafen (Zone 5) fährt, ergänzt die Fahrt mit einem Anschlussticket für die Zonen 1–5 (Automat) bzw. für 5 Zonen außerhalb Zone M (HandyTicket).

Anschlussticket - Preise

Tarifzone Anschlussticket
0,00 €

Fahrten mit MVV‑Fahrkarten in Regionalzügen

MVV‑Fahrkarten gelten in der 2. Klasse vieler Regionalzüge (DB Regio, Länderbahn, Südostbayernbahn, BRB, Go‑Ahead Bayern) innerhalb des MVV‑Gebiets.

Sie gelten bis zum letzten fahrplanmäßigen Halt im MVV‑Bereich bzw. ab dem ersten Halt innerhalb des MVV‑Bereichs.

Fahrten zu Bahnhöfen außerhalb des MVV‑Gebiets

Beispiel: Eine Zeitkarte gilt bis Moosburg.

  • Hält der Regionalzug dort, gilt das Ticket bis Moosburg; für die Weiterfahrt nach Landshut wird eine DB‑Fahrkarte benötigt.
  • Hält der Zug dort nicht (z. B. letzter Halt ist Freising), gilt die MVV‑Zeitkarte nur bis Freising; ab Freising ist eine DB‑Fahrkarte nötig.

Diese Regelung gilt in beide Richtungen („ausbrechender“ und „einbrechender“ Verkehr).

Fahrten zu Bahnhöfen innerhalb des MVV‑Gebiets

Bei Fahrten innerhalb des MVV‑Tarifgebiets zählt nicht, ob der Zug am Grenzbahnhof hält.
Entscheidend ist:
Es wird ein Anschlussticket benötigt, wenn die Fahrt über den eigenen Geltungsbereich hinausgeht.

Beispiel:
Eine Zeitkarte für Zone M gilt bis Stockdorf.

  • Die Fahrt mit dem Regionalzug nach Tutzing erfordert ein Anschlussticket für die Strecke Stockdorf–Tutzing,
  • auch wenn der Zug in Stockdorf nicht hält.
  • Das Anschlussticket muss vor Fahrtantritt gekauft und entwertet werden.

Wichtig: Anschlusstickets können nicht im Zug gekauft werden.