Kurzstrecke
Die Kurzstrecke erlaubt Fahrten bis zur vierten Haltestelle mit Umsteigen innerhalb einer Stunde, unabhängig von Zonen.
Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle, sofern höchstens zwei davon mit S‑Bahn, U‑Bahn, ExpressBus oder Regionalzug zurückgelegt werden.
Es ist erlaubt, Verkehrsmittel zu kombinieren, umzusteigen und die Fahrt kurz zu unterbrechen, solange die Höchstfahrzeit von einer Stunde nicht überschritten wird.
Zonengrenzen spielen dabei keine Rolle.
Für eine Kurzstreckenfahrt wird ein Streifen der regulären Streifenkarte entwertet oder die Einzelfahrkarte Kurzstrecke gelöst – am einfachsten als HandyTicket.
Beispiele
Beispiel 1:
Ostbahnhof → Maxmonument
- 2 Haltestellen S‑Bahn + 2 Haltestellen Tram
- Insgesamt vier Haltestellen, davon nur zwei mit S‑Bahn → Kurzstrecke gültig.
Beispiel 2:
Rosenheim, Pettenkoferstraße → Rosenheim, Bahnhof
- 13 Haltestellen + Umstieg
- Liegt vollständig innerhalb einer Stadt → gilt als Kurzstrecke.
Beispiel 3:
Sachrang, Ort (Zone 11) → Aschauer Bahnhof (Zone 10)
- Fahrt verläuft komplett innerhalb der Gemeinde Aschau → Kurzstrecke gültig.
Hinweise
- Mehrere Kurzstrecken dürfen nicht kombiniert werden – ebenso wenig eine Mischung aus Zonen‑ und Kurzstreckenfahrten.
- Der Geltungsbereich einer Zeitkarte kann durch ein Kurzstreckenticket erweitert werden.
- Die U21‑Streifenkarte gilt nicht für Kurzstrecken.
- Kinder und unter 21‑Jährige können den Kurzstreckentarif mit der regulären Streifenkarte nutzen.