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Mitnahmeregelungen

Flexible Mobilität, indem klar geregelt ist, wann Kinder, Hunde und Fahrräder kostenlos oder günstig mitfahren können.

Kinder

Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos und dürfen unbegrenzt mitgenommen werden; sie müssen begleitet werden, wenn sie noch nicht schulpflichtig sind.

Mit folgenden Karten können Kinder von 6 bis 14 Jahren kostenlos mitfahren – werktags ab 9 Uhr, sonst ganztägig: Monatskarte, Monatskarte 9Uhr, Monatskarte S, Monatskarte Job sowie die Single‑Tageskarte.
Eigene Kinder und Enkelkinder dürfen unbegrenzt, andere Kinder bis zu drei mitgenommen werden.

Mit der Monatskarte 65 ist keine Mitnahme von Kindern möglich.

Gruppen‑Tageskarten gelten für bis zu fünf Erwachsene, wobei Kinder als halbe Person zählen.

Bei Kindergartenausflügen benötigen Kinder ab sechs Jahren kein eigenes Ticket, wenn sie mit ihrer Betreuungseinrichtung unterwegs sind.


Hunde

Ein Hund fährt kostenlos mit, wenn eine gültige MVV‑Fahrkarte oder ein Deutschlandticket vorhanden ist.

Weitere Hunde benötigen eine Kinderfahrkarte, sofern sie nicht in einem Korb oder einer Tasche transportiert werden können.

In allen Fahrzeugen sowie in S‑ und U‑Bahnstationen muss der Hund angeleint sein und einen Maulkorb tragen, wenn eine Gefahr für Fahrgäste bestehen könnte.

Kampfhunde sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

Welche Rassen in Bayern als Kampfhunde gelten, ist in der Liste des Kreisverwaltungsreferats München festgelegt.


Fahrräder

Die Mitnahme von Fahrrädern ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Einsitzige Fahrräder dürfen in S‑Bahnen, U‑Bahnen und freigegebenen Regionalzügen transportiert werden.

Tandems sind nur in S‑Bahnen oder in Gepäckwagen bzw. Mehrzweckabteilen freigegebener Regionalzüge erlaubt.

In Bus und Tram dürfen keine Fahrräder mitgenommen werden; ausgenommen sind Kleinkindfahrräder und Klappräder. Lastenräder sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit einer BahnCard 100 ist die Fahrradmitnahme in freigegebenen Regionalzügen und S‑Bahnen kostenfrei.

Für die Mitnahme von Fahrrädern in der U‑Bahn ist weiterhin eine Fahrrad‑Tageskarte erforderlich.

FahrradgrößeMitnahme Bus & Tram Mitnahme U- & S-Bahn / Regionalzug
Fahrräder bis 12,5 Zoll und zusammengeklappte Fahrräderkostenloskostenlos
 Fahrräder bis 20 Zoll kostenlos (nur innerhalb MVV)* oder Fahrradtageskarte Bayern*
 Fahrräder über 20 ZollMVV-Fahrradtageskarte* oder Fahrradtageskarte Bayern*

*) Sperrzeiten (siehe Kasten) in den jeweiligen Verkehrsmitteln beachten

Sperrzeiten

Bitte die unterschiedlichen Sperrzeiten und Konstellationen je Verkehrsmittel beachten

U-Bahn: werktags Mo-Fr 6-9 Uhr und 16-18 Uhr (in den Bayerischen Schulferien entfällt die nachmittägliche Sperrzeit)

S-Bahn mit MVV-Fahrradtageskarte: werktags Mo-Fr 6-9 Uhr (in den Bayerischen Schulferien keine Sperrzeiten)

S-Bahn mit Fahrradtageskarte Bayern: keine Sperrzeiten

Regionalzug: keine Sperrzeiten

Zusatzinfo für Regionalzüge der BRB: kostenlose Mitnahme nur für unter dem Sitz verstaubare Fahrräder (Handgepäck), unabhängig von der Zollgröße

Kostenlose Fahrradmitnahme der Südostbayernbahn

Im Netz der Südostbayernbahn (SOB) ist die Fahrradmitnahme kostenlos, auch innerhalb des MVV‑Gebiets in den Landkreisen Mühldorf a. Inn, Landshut und Rosenheim.

Ausgenommen sind lediglich die Strecken
München – Grafing Bahnhof – Ebersberg – Wasserburg sowie
München – Schwindegg.

Weitere Informationen stellt die SOB bereit.


Rollstühle und motorisierte Rollstühle

Die Mitnahme von (motorisierten) Rollstühlen in Bus und Tram ist erlaubt, wenn sie auf einer Fläche von 1,5 × 1,5 m wenden können. Zusätzlich gilt für U‑Bahn, Bus und Tram, dass der Rollstuhl maximal 1,25 m lang, bis zu 80 cm breit und nicht schwerer als 300 kg sein darf und den Hublift der Tram nicht beeinträchtigt.

Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste (E‑Scooter, 4‑rädrig)

Für die Mitnahme in Linienbussen sind folgende Voraussetzungen nötig:

  • Herstellernachweis über die technischen Vorgaben (4 Räder, max. 300 kg Gesamtgewicht, max. 1,2 m Länge, Feststellbremse, Eignung zum Rückwärtsfahren, ausreichende Stabilität)
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“ oder ein Nachweis der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Schriftliche Freigabe des Verkehrsunternehmens (auf Antrag)

Die Mitnahme in Trambahnen ist ausgeschlossen.

Diese Elektromobile werden – anders als E‑Tretroller – auch nach dem 2. April 2024 weiterhin in Bussen und U‑Bahnen der MVG befördert.


Elektrotretroller (E‑Scooter)

Die Mitnahme von Elektrotretrollern (E‑Scootern) ist im MVV nur erlaubt, wenn sie zusammengeklappt transportiert werden.

Seit dem 2. April 2024 ist die Mitnahme ausschließlich in Regionalzügen und S‑Bahnen möglich. 

In den Verkehrsmitteln der MVG – also U‑Bahn, Trambahn und Stadtbussen in München – ist die Mitnahme ab diesem Datum nicht mehr erlaubt.

Über die Mitnahme in MVV‑Regionalbussen entscheiden die einzelnen Verkehrsunternehmen eigenständig; eine Information beim jeweiligen Linienbetreiber vor Fahrtantritt wird empfohlen.


Ausschluss großer und schwerer Transportobjekte

Der Transport von Segways, Leiterwagen sowie größeren oder schwereren Gegenständen über 80 × 90 cm oder 25 kg ist im MVV nicht gestattet.

Die Vorgabe soll gewährleisten, dass Fluchtwege frei bleiben, Unfälle verhindert und Fahrzeugkapazitäten sinnvoll genutzt werden.

Ob im Einzelfall dennoch eine Mitnahme erfolgen kann, liegt im Ermessen des Betriebspersonals.