Übergangsregelung für alte Fahrkarten und Mehrwertsteuersatz
Alte MVV-Tickets können nach einer Tarifanpassung in einer Übergangsfrist genutzt und danach gegen Aufzahlung oder Bearbeitungsentgelt erstattet werden; alle Preise enthalten die ermäßigte Mehrwertsteuer.
Tarifanpassung ab 01.01.2026
Der MVV-Tarif wurde zum 01.01.2026 angepasst. Für vor diesem Datum gekaufte Zonen- oder Kurzstreckentickets gelten folgende Regeln.
Verwendung während der Übergangsfrist
Alte Tickets können innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag weiterhin genutzt werden.
Übergangsfrist: bis 31.03.2026
Umtausch und Erstattung nach Ende der Übergangsfrist
- Umtausch in Tickets zum neuen Tarif ist möglich (mit Aufzahlung).
- Erstattung des Kaufpreises ist möglich (Bearbeitungsgebühr 3 Euro).
Umtausch oder Erstattung sind möglich in:
- S‑Bahn Kunden-Center München Hauptbahnhof
- S‑Bahn Kunden-Center München Ostbahnhof
- MVG Kundencenter Hauptbahnhof
- MVG Kundencenter Marienplatz
Mehrwertsteuer in MVV-Fahrkarten
In allen MVV-Fahrpreisen ist die ermäßigte Mehrwertsteuer enthalten (gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1967).