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Übergangsregelung für alte Fahrkarten und Mehrwertsteuersatz

Alte MVV-Tickets können nach einer Tarifanpassung in einer Übergangsfrist genutzt und danach gegen Aufzahlung oder Bearbeitungsentgelt erstattet werden; alle Preise enthalten die ermäßigte Mehrwertsteuer.

Tarifanpassung ab 01.01.2026

Der MVV-Tarif wurde zum 01.01.2026 angepasst. Für vor diesem Datum gekaufte Zonen- oder Kurzstreckentickets gelten folgende Regeln.

 

Verwendung während der Übergangsfrist

Alte Tickets können innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag weiterhin genutzt werden.
Übergangsfrist: bis 31.03.2026

 

Umtausch und Erstattung nach Ende der Übergangsfrist

  • Umtausch in Tickets zum neuen Tarif ist möglich (mit Aufzahlung).
  • Erstattung des Kaufpreises ist möglich (Bearbeitungsgebühr 3 Euro).

Umtausch oder Erstattung sind möglich in:

  • S‑Bahn Kunden-Center München Hauptbahnhof
  • S‑Bahn Kunden-Center München Ostbahnhof
  • MVG Kundencenter Hauptbahnhof
  • MVG Kundencenter Marienplatz

 

Mehrwertsteuer in MVV-Fahrkarten

In allen MVV-Fahrpreisen ist die ermäßigte Mehrwertsteuer enthalten (gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1967).