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Geteilte E‑Fahrzeuge für flexible Mobilität und mehr Fahrspaß.

Scooter-Sharing

E‑Scooter‑Sharing ermöglicht schnelle, leichte und emissionsarme Mobilität überall dort, wo der öffentliche Verkehr Lücken lässt.

Shared E‑Mobility im MVV‑Raum

E‑Scooter und Sharing klingen nach Anglizismen, treffen aber den Kern gut. „To scoot“ bedeutet so viel wie schnell fahren oder davonsausen, und „Sharing“ beschreibt das gemeinsame Nutzen von Fahrzeugen oder Dienstleistungen.

Angebote von Dott, emmy, Lime oder Bolt ermöglichen flexible und unkomplizierte Fortbewegung, besonders dort, wo der öffentliche Verkehr keine vollständige Abdeckung bietet. E‑Motorroller und E‑Tretroller ergänzen den emissionsarmen Mobilitätsmix im MVV‑Gebiet und bieten eine praktische Alternative für kurze Wege oder Verbindungen zwischen Verkehrsmitteln.

Shared‑Mobility‑Anbieter stellen ihre Fahrzeuge zur Miete bereit, inklusive klarer Ausleihbedingungen. Die agilen Zweiräder leisten damit einen Beitrag zu moderner, nachhaltiger Mobilität im MVV‑Raum.

E-Scooter Sharing im MVV-Raum

E-Motorroller Sharing

E‑Motorroller sind schwerer, stabiler und bequemer als E‑Tretroller, da sie einem Moped ähneln und eine Sitzbank bieten. Die Nutzung ist einfach: App installieren, registrieren, Roller finden, freischalten, Helm aufsetzen und losfahren. Die Fahrt kann im Ausleihgebiet überall dort beendet werden, wo der Roller legal und ohne Behinderung geparkt werden kann.

Wichtige Regeln:

  • Helmpflicht – ein Helm ist immer an Bord.
  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • EU/EEA‑Führerschein erforderlich (Motorrad Klasse A oder Auto Klasse B).
  • Bis zu 50 km/h schnell.
  • Kein Alkohol, keine Drogen, keine beeinträchtigenden Medikamente.
  • Mitnahme einer zweiten Person möglich; es sollten zwei Helme an Bord sein.
  • Wer Fußrasten nicht erreicht oder sich nicht festhalten kann, darf nicht mitfahren.
  • Keine Mitnahme in MVV‑Verkehrsmitteln.

Anbieter

emmy

E-Tretroller Sharing

E‑Tretroller eignen sich besonders für kurze Strecken und sind meist günstiger als E‑Motorroller. Die Nutzung ist unkompliziert: App installieren, registrieren, Roller in der Nähe auswählen, freischalten und losfahren. Die Fahrt kann im Ausleihgebiet überall dort beendet werden, wo der Roller legal und ohne Behinderung abgestellt werden darf.

Wichtige Regeln:

  • Mindestalter: 18 Jahre (laut Nutzungsbedingungen der Anbieter).
  • Kein Führerschein erforderlich.
  • Bis zu 20 km/h schnell.
  • Keine Helmpflicht, jedoch ist ein Helm empfohlen.
  • Nutzung auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder Seitenstreifen.
  • Gibt es keinen Radweg, muss die Straße genutzt werden.
  • Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
  • Kein Alkohol, keine Drogen, keine beeinträchtigenden Medikamente.
  • Nur eine Person pro Roller erlaubt.
  • Keine Mitnahme in MVV‑Verkehrsmitteln.

Anbieter

Bolt

dott

lime

Voi

Mit wenigen Ausnahmen nicht gestattet!

E-Scooter in MVV-Verkehrsmitteln mitnehmen?

E-Scooter in MVV-Verkehrsmitteln transportieren, um nach dem Ausstieg damit die letzte Distanz zum Ziel relaxed zu bewältigen? Klingt clever, ist aber aus mehreren Gründen nur sehr eingeschränkt erlaubt. Gründe sind die meist sperrige Bauart, eine Unfallgefahr durch Stolpern im Verkehrsmittel, mangelnder Platz sowie sicherheitsrelevante Vorkommnisse (Akkubrände). 

Aber es gibt Ausnahmen: Folgende Regelungen gelten mit Stand 4/2024:

E-Motorroller

In sämtlichen zum MVV-Tarif genutzten Verkehrsmitteln ist die Mitnahme aufgrund von Größe und Gewicht verboten!

E-Tretroller im RegionalZug, in der S-Bahn und im RegionalBus (MVV-Tarif)

E‑Tretroller können kostenlos als „Sache“ mitgenommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

Voraussetzungen für die Mitnahme:

  • Zusammenklappbar und im zusammengeklappten Zustand transportiert.
  • Maximalgröße: 90 × 80 cm (längste Abmessungen).
  • Maximalgewicht: 25 kg.
  • Akku ist fest verbaut oder sicher eingerastet.
  • In Bahnhöfen, Zwischengeschossen und an Haltestellen immer zusammengeklappt tragenSchieben reicht nicht.

E‑Tretroller, die nicht transportiert werden dürfen:

  • Alle Modelle von Sharing‑Anbietern wie z.B. Dott, Lime, Voi oder Bolt.
  • Grund: nicht klappbar, zu groß, zu schwer und nicht mit den Nutzungsbedingungen der Anbieter vereinbar.

E-Tretroller in U-Bahn, Tram und StadtBus in München (MVV-Tarif)

Die MVG betreibt U‑Bahn, Tram und StadtBus im Stadtgebiet München.
Seit April 2024 gilt aufgrund von Sicherheitsbedenken folgende Regelung:

Für alle E‑Tretroller – unabhängig von Bauart oder Modell – besteht ein striktes Mitnahmeverbot in sämtlichen MVG‑Verkehrsmitteln.