Streifenkarte
Bei der Streifenkarte knickt man – je nach Strecke – die passende Anzahl an Streifen ab und entwertet sie vor der Fahrt. Aktuell hat die Streifenkarte 10 Streifen zum Abstempeln.
Die Streifenkarte kann für mehrere Fahrten verwendet werden – allein oder gemeinsam mit anderen Personen.
Umsteigen und kurze Pausen während der Fahrt sind erlaubt.
Rückfahrt mit dem gleichen Ticket ist nicht erlaubt.
Je nach Fahrweite müssen ein oder mehrere Streifen vor der Fahrt entwertet werden.
Kinder dürfen die Streifenkarte ebenfalls nutzen.
Für Jugendliche von 15 bis 20 Jahren gibt es die Streifenkarte U21 – sie ist günstiger.
Die Streifenkarte ist etwas billiger als einzelne Einzelfahrkarten.
Tipp: Bei mehreren Fahrten pro Tag kann eine Tageskarte günstiger sein.
Streifenkarte - Auf einen Blick
| Personen ab 21 Jahren | Personen von 15-20 Jahren (U21) | Kinder von 6-14 Jahren | |
| Streifen zur Entwertung | 10 Streifen | 10 Streifen | 10 Streifen |
| Entwertung | Kurzstrecke = 1 Streifen Fahrt in einzelner Zone:
Fahrt in mehreren Zonen:
| Fahrt in einzelner Zone:
Fahrt in mehreren Zonen:
Kurzstrecke nicht zulässig | Immer 1 Streifen pro Kind und Fahrt |
| Geltungsbereich | Für eine Fahrt in den entwerteten Zonen | Für eine Fahrt in den entwerteten Zonen | Für eine Fahrt im Gesamtnetz |
| Geltungsdauer ab Entwertung | 2 Stunden Zone M oder 2 Zonen 3 Stunden ab Zone M - 1 oder ab 3 Zonen 5 Stunden ab Zone M - 5 oder ab 7 Zonen | 2 Stunden Zone M oder 2 Zonen 3 Stunden ab Zone M - 1 oder ab 3 Zonen 5 Stunden ab Zone M - 5 oder ab 7 Zonen | 5 Stunden |
Gut zu wissen - Streifenkarte
- Die benötigten Streifen werden abgeknickt und am Entwerter (Stempelautomaten) entwertet.
- Werden für eine Fahrt mehrere Streifen benötigt, muss nur der letzte benötigte Streifen entwertet werden.
- Die Streifen müssen immer in aufsteigender Reihenfolge genutzt werden.
Eine Streifenkarte kann auch von mehreren Personen genutzt werden. In diesem Fall müssen die benötigten Streifen für jede Person einzeln entwertet werden.
Für jede Fahrt werden je nach Strecke und Geltungsbereich eine bestimmte Anzahl an Streifen benötigt.
Wie viele Streifen für eine Fahrt erforderlich sind, zeigt die MVV-Preisübersicht. Diese Information ist auch in der MVV-App und in der Fahrplanauskunft verfügbar.
Kinder entwerten pro Fahrt im MVV-Gebiet immer 1 Streifen.
Für eine Kurzstrecken-Fahrt muss 1 Streifen entwertet werden.
Für Fahrten innerhalb der Zone M oder innerhalb der Zone 1 sind immer 2 Streifen zu entwerten.
Bei Nutzung der Streifenkarte U21 müssen immer mindestens 2 Streifen entwertet werden.
Bei Fahrten durch mehr Zonen wird für jede zusätzliche Zone ein weiterer Streifen benötigt.
Zweimaliges Durchfahren derselben Zone muss nur einmal bezahlt werden.
Beispiele (vereinfacht):
- Hauptbahnhof (Zone M) → Pasing (Zone M/1):
→ 2 Streifen (Zone M) - Gauting (Zone 1/2) → Feldmoching (Zone M/1):
→ 3 Streifen (Zonen M und 1) - Neuaubing (Zone M/1) → Maisach (Zone 2/3):
→ 2 Streifen (Zonen 1 und 2, Zone M wird nicht durchfahren) - Sauerlach (Zone 1/2) → Flughafen München (Zone 5):
→ 7 Streifen (Zonen M bis 5)
An Bahnhaltestellen in den Landkreisen Ostallgäu, Garmisch-Partenkirchen, Mühldorf a. Inn und Landshut sowie in den Städten Kaufbeuren und Landshut gibt es teilweise keine Entwerter am Bahnsteig.
Ist an der Einstiegshaltestelle kein Entwerter vorhanden, müssen Streifenkarten und andere noch nicht entwertete Fahrkarten vor Fahrtantritt selbst entwertet werden.
Dazu werden mit einem permanenten Stift, zum Beispiel einem Kugelschreiber, folgende Angaben auf der Fahrkarte eingetragen:
- Einstiegshaltestelle
- Datum
- Uhrzeit
Bei einer Streifenkarte werden die Angaben auf dem für die Fahrt benötigten Streifen eingetragen.
Diese Regelung gilt nur an Haltestellen ohne Entwerter.
Als Alternative stehen die digitale Streifenkarte sowie MVVswipe (zum Streifenkartenpreis) zur Verfügung. Beide Angebote können bequem über die MVV-Apps (MVV-App & MVGO) gebucht werden.
Liste der Haltestellen im MVV-Gebiet ohne Entwerter:
Garmisch-Partenkirchen
- Altenau (Bay)
- Bad Kohlgrub
- Bad Kohlgrub Kurhaus
- Eschenlohe
- Farchant
- Garmisch-Partenkirchen
- Grafenaschau
- Griesen (Oberbay)
- Hausberg (BZB)
- Klais
- Mittenwald
- Murnau
- Murnau Ort
- Oberammergau
- Oberau
- Ohlstadt
- Saulgrub
- Seeleiten-Berggeist
- Uffing am Staffelsee
- Unterammergau
- Untergrainau
Landshut
- Aich (Niederbay)
- Bruckberg
- Ergoldsbach
- Geisenhausen
- Gündlkofen
- Neufahrn (Niederbay)
- Wörth (Isar)
- Landshut (Bay) Hbf
- Landshut (Bay) Süd
- Vilsbiburg
Mühldorf a. Inn
- Ampfing
- Egglkofen
- Gars (Inn)
- Jettenbach
- Mühldorf (Oberbay)
- Neumarkt-St. Veit
- Rohrbach (Oberbay)
- Schwindegg
- Waldkraiburg-Kraiburg
- Weidenbach
Ostallgäu und Kaufbeuren
- Biessenhofen
- Buchloe
- Ebenhofen
- Füssen
- Günzach
- Kaufbeuren
- Lengenwang
- Leuterschach
- Marktoberdorf
- Marktoberdorf Nord
- Marktoberdorf Schule
- Seeg
- Weizern-Hopferau
Unterallgäu
- Türkheim (Bay)
Manche Haltestellen gehören zu zwei Tarifzonen gleichzeitig.
Beispiel: Allach liegt in Zone M und Zone 1 (M/1).
Das bedeutet:
Je nach Fahrtrichtung kann die günstigere Zone gewählt werden – so lässt sich Geld sparen.
Beispiele:
- Fahrt von Allach zum Hauptbahnhof:
→ 2 Streifen für Zone M genügen. - Fahrt von Allach nach Altomünster:
→ 4 Streifen für die Zonen 1 bis 4 erforderlich.
Die Gültigkeit eines Tickets hängt von der Anzahl der durchfahrenen Zonen ab:
- Kurzstrecke (nur wenige Stationen):
→ 1 Stunde gültig - Zone M oder ein bis zwei Zonen (ohne Zone M):
→ 2 Stunden gültig - Ab Zone M–1 oder ab 3 Zonen:
→ 3 Stunden gültig - Ab Zone M–5 oder ab 7 Zonen:
→ 5 Stunden gültig - Kinder in Zonen M-12:
→ 5 Stunden gültig
Tickets müssen vor der Fahrt entwertet (gestempelt) werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Tickets aus dem Bus oder der Tram:
→ Bereits gestempelt beim Kauf, keine weitere Entwertung nötig. - Tickets von Automaten der BRB oder Deutschen Bahn:
→ Auswahl zwischen gestempeltem und ungestempeltem Ticket möglich.
Hinweis zur Entwertung:
Steht auf dem Ticket „hier entwerten“, muss es vor der Fahrt gestempelt werden.
Eine Kurzstrecke ist eine sehr kurze Fahrt mit Bus, Bahn oder Tram.
Gültig als Kurzstrecke:
- Maximal 4 Haltestellen nach dem Einsteigen.
- Davon höchstens 2 Haltestellen mit S-Bahn, U-Bahn, Expressbus oder Regionalzug.
- Auch Haltestellen, an denen nicht gehalten wird, zählen mit.
- Umstiege sind erlaubt, solange die Gesamtanzahl der Haltestellen nicht überschritten wird.
- Zonengrenzen dürfen überschritten werden, sofern die Haltestellenregel eingehalten wird.
- Höchstfahrzeit: 1 Stunde ab Entwertung.
Sonderregelung für Gemeinden außerhalb Münchens:
In Gemeinden außerhalb der Stadt München gilt:
- Jede Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen zählt als Kurzstrecke – unabhängig von der Anzahl der Haltestellen oder Tarifzonen.
Beispiel: Eine Busfahrt innerhalb der Gemeinde Fischbachau – auch wenn sie mehrere Haltestellen umfasst – ist als Kurzstrecke gültig.
Bezahlung einer Kurzstrecke:
- Ein Streifen der Streifenkarte kann entwertet werden (für Erwachsene oder Kinder).
- Alternativ: Einzelfahrkarte Kurzstrecke, am einfachsten als App- oder HandyTicket.
Eine Rückfahrt ist eine Fahrt zurück zum Ausgangspunkt.
Beispiel:
- Hinfahrt: morgens von Zuhause zur Arbeit.
- Rückfahrt: abends zurück nach Hause.