Skip to main content Skip to page footer

Das MVV-Gebiet wächst weiter!

Ab 1.1.2027 sind der Landkreis Ostallgäu und die Stadt Kaufbeuren Teil des MVV-Gebiets. Die wichtigsten Informationen zum MVV-Tarif sowie zu den Neuerungen und Änderungen finden Sie hier.

MVV steht für Münchner VerkehrsVerbund und beschreibt einen Zusammenschluss aller beteiligten Landkreise und kreisfreien Städte. In diesem Verkehrsverbund gibt es ein einheitliches Tarifsystem, das in allen Verkehrsmitteln (Regionalzüge, S-Bahn, U-Bahn, Tram und Bus) gilt: Der MVV-Tarif.

Neben dem neuen Tarifsystem – also neuen Zonen, Preisen und Tickets – ist für die Bürgerinnen und Bürger die Umstellung auf neue Liniennummern der Busse sicherlich das auffälligste Merkmal. Dazu kommen die Möglichkeit zum Ticketkauf in der App und die elektronische Fahrplanauskunft des MVV.

Weitere Informationen zum MVV und seinen Gesellschaftern finden Sie hier: 1 Netz. 1 Fahrplan. 1 Ticket.

Eine Liste aller Linien folgt in Kürze.

Das Wichtigste im Überblick

Ein Ticket für alle Verkehrsmittel

Der MVV-Tarif löst alle anderen Nahverkehrstarife in den neuen Landkreisen ab – die bisherigen Bustickets oder Tickets für den Zugverkehr verlieren ihre Gültigkeit. Mit einem MVV-Ticket können sämtliche integrierten Nahverkehrsmittel genutzt werden: Stadtbusse genauso wie Regionalbusse, Regionalzüge, die S-Bahnen, U-Bahnen und Trambahnen. Das bedeutet, dass z.B. beim Umstieg vom Regional- oder Stadtbus auf Regionalzug künftig kein separater Fahrschein mehr benötigt wird.

On-Demand-Verkehre / AST-Verkehre können auch weiterhin im eigenen Tarif fahren.


Fahrplanauskunft und Handyticket

Die elektronische Fahrplanauskunft auf der MVV-Webseite oder die MVV-App sind die zentralen Informationsquellen für Verbindungs- und Preisauskünfte und der einfachste Weg, das richtige Ticket zu kaufen.

Wer sein Ticket in der App löst oder MVVswipe nutzt, spart sich den Gang zum Fahrkartenautomaten oder den Kauf eines Tickets beim Fahrpersonal im Bus. Nach Eingabe von Start und Ziel ermittelt die Fahrplanauskunft die beste(n) Verbindung(en) für den gewünschten Reisezeitpunkt und den Fahrpreis. MVVswipe erkennt automatisch das passende Ticket zum günstigsten Preis – mit nur einem Wisch auf dem Smartphone.

Direkt zur Fahrplanauskunft

Weitere Infos zu MVVswipe

Zur MVV-App


Die Tarifzonen

Das MVV-Gebiet ist in 15 Tarifzonen unterteilt. Die Zone M als Kernzone umfasst die Landeshauptstadt München und einige umliegende Gemeinden. Rund um die Kernzone gruppieren sich die Zonen 1 bis 14. Jede Haltestelle ist einer Tarifzonen zugeordnet – einige Haltestellen können auch in zwei Zonen liegen.


Der Geltungsbereich bestimmt den Preis

Ein Ticket wird immer für einen zusammenhängenden Geltungsbereich gelöst, also für jede befahrene und durchfahrene Zone.

Gibt es mehrere Fahrtwege zwischen Start und Ziel, die unterschiedliche Zonen durchfahren, dann können auch die Fahrpreise verschieden sein.

Weitere Informationen zur Fahrpreisermittlung 


Kleiner Preis für kurze Strecken oder Busfahrten im Ort

Der MVV-Tarif kennt zwei unterschiedliche Kurzstreckenregeln:

  • Grundregel: Eine Fahrt bis zur 4. Haltestelle nach Einstieg (davon jedoch maximal 2 Haltestellen in U-Bahn, S-Bahn, Regionalzug oder X-Bus) zählt als Kurzstrecke. Dies gilt überall im MVV.
  • Gemeinderegel: Auch eine Busfahrt innerhalb der Gemeindegrenzen – mit all ihren zugehörigen Orten – zählt als Kurzstrecke, selbst wenn sie mehr als 4 Haltestellen umfasst. Dies gilt nicht in München.

Die Kurzstrecke kann als eigenständiges Ticket gekauft oder als ein Streifen auf der Streifenkarte entwertet werden.

Weitere Informationen zur Kurzstrecke


Neue Nummer. Gleicher Bus.

Die Buslinien erhalten mit MVV-Beitritt neue Liniennummern. In den meisten Fällen wird den bisherigen Nummern eine 11 vorangestellt – aus der Linie 16 wird so 1116 oder aus Linie 70 Linie 1170. Bei den Liniennummern im Stadtgebiet Kaufbeuren kommt es auf einigen Linien zu Änderungen bei der Nummerierung.

Nicht alle Busanzeiger können bereits zum MVV-Start die neue, 4-stellige Liniennummer anzeigen und verkehren übergangsweise noch mit der bisherigen 2-stelligen Liniennummer. 

Im Fahrplan, an den Haltestellen und in den Auskunftssystemen wird überall die neue 4-stellige Nummer genannt.


Häufig gestellte Fragen – und Antworten

Das richtige Ticket hängt davon ab, wie oft und wie lange gefahren wird:

  • Gelegenheitsfahrten: Einzelfahrkarte
  • Mehrere Fahrten an einem Tag: (Gruppen-)Tagesticket
  • Regelmäßige Fahrten: Wochen- oder Monatskarte
  • Häufig das günstigste Angebot: Deutschland-Ticket

Übersicht Tickets

Für gelegentliche Fahrten eignet sich MVVswipe.
Mit der Funktion in der MVV-App reicht ein Wisch über das Smartphone. Das passende Ticket zum günstigsten Preis wird automatisch gebucht. Tarifkenntnisse sind nicht erforderlich, der Ticketkauf am Automaten oder beim Fahrpersonal entfällt.

Informationen zu MVVswipe

Ist eine Haltestelle zwei Zonen zugeordnet, kann für eine Fahrt – sofern keine weiteren Zonen durchfahren werden – der günstigste passende Geltungsbereich gewählt werden.

Beispiel:
Start in Zone 4/5, Ziel in Zone 6/7
→ Geltungsbereich: 5–6

So wird automatisch die preislich günstigste Zonenkombination genutzt.

Weitere Infos zu den MVV-Zonen

MVV-Tickets sind über verschiedene Verkaufswege erhältlich:

  • Per App: Tickets können bequem über die MVV-Apps gekauft werden.
  • Im Bus: Beim Einstieg ist der Ticketkauf direkt beim Fahrpersonal möglich.
  • An Bahnstationen: An den meisten Stationen stehen Fahrausweisautomaten zur Verfügung.
    Bestehende Automaten der Eisenbahnunternehmen (z. B. DB oder BRB) werden – sofern sie bisher keinen MVV-Tarif angeboten haben – schrittweise umgerüstet.
  • In Kundencentern: An größeren Bahnhöfen können Tickets auch persönlich in Kundencentern gekauft werden.

Die Streifenkarte ist eine Mehrfahrtenkarte mit 10 Streifen.

  • Für jede Fahrt werden je nach Strecke und Geltungsbereich eine bestimmte Anzahl an Streifen benötigt.
  • Die benötigten Streifen werden abgeknickt und entwertet.
  • Werden mehrere Streifen für eine Fahrt gebraucht, muss nur der letzte benötigte Streifen entwertet werden.
  • Die Streifen sind immer in aufsteigender Reihenfolge zu entwerten.

Mehrere Personen können mit einer Streifenkarte fahren. In diesem Fall muss für jede Person separat gestempelt werden.

Wie viele Streifen für eine Fahrt erforderlich sind, zeigt die MVV-Preisübersicht. Diese Information ist auch in der MVV-App und in der Fahrplanauskunft verfügbar.

Die meisten Busse im MVV sind mit mobilen Entwertern ausgestattet.
In Fahrzeugen ohne mobilen Entwerter werden Streifenkarten vom Fahrpersonal per Handstempel entwertet. Zusätzlich wird ein Kontrollabschnitt ausgegeben, damit der Fahrschein beim Umsteigen eindeutig geprüft werden kann.

Einige MVV-Tickets, insbesondere die Streifenkarte, sind erst nach der Entwertung vor Fahrtantritt gültig.
Im MVV-Gebiet stehen an Haltestellen des Regionalzugverkehrs in der Regel Entwerter am Bahnsteig zur Verfügung.

An Haltestellen im Landkreis Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren sowie in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Mühldorf a. Inn, Landshut und in der Stadt Landshut stehen keine Entwerter zur Verfügung.

Ist an der Einstiegshaltestelle kein Entwerter vorhanden, müssen Streifenkarten und andere noch nicht entwertete Fahrkarten vor Fahrtantritt selbst entwertet werden.

Dazu sind mit einem permanenten Stift (z. B. Kugelschreiber) folgende Angaben auf dem Fahrschein einzutragen – bei der Streifenkarte auf dem für die Fahrt verwendeten Streifen:

  • Einstiegshaltestelle
  • Datum
  • Uhrzeit

Diese Sonderregelung gilt nur, solange an der Haltestelle kein Entwerter verfügbar ist.

Als Alternative stehen die digitale Streifenkarte sowie MVVswipe (zum Streifenkartenpreis) zur Verfügung. Beide Angebote können bequem über die MVV-Apps (MVV-App & MVGO) gebucht werden.

Ob Fahrpreise günstiger werden, hängt von der jeweiligen Strecke und dem gewählten Ticket ab.

Für den Großteil der Fahrgäste bewegen sich die Preise nach einem MVV‑Beitritt auf einem ähnlichen Niveau wie bisher oder werden günstiger.

Zusätzlich entfallen weitere Kosten, zum Beispiel:

  • kein Anschlussticket mehr für die Münchner Innenstadt (Zone M)
  • keine Zusatzkosten für die Busfahrt zum Bahnhof

Dadurch kann sich der MVV‑Beitritt insgesamt preislich vorteilhaft auswirken.

Für vor dem 1. Januar 2027 gekaufte Monatskarten und Abonnements gelten Übergangsregelungen:

  • Wochen‑ und Monatskarten aus dem Unternehmertarif behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit innerhalb ihres Geltungsgebiets.
  • Abonnements und Jahreskarten aus dem Unternehmertarif gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende der Geltungsdauer, längstens jedoch bis zum 28.02.2027.
  • Schülerzeitkarten und Zeitkarten des Ausbildungstarifs aus dem Unternehmertarif gelten in ihrem Geltungsgebiet bis zum Ende der Geltungsdauer, maximal bis zum 28.02.2027.

Das Deutschland‑Ticket gilt uneingeschränkt weiter für alle Fahrten im gesamten MVV‑Gebiet.

Das Bayern‑Ticket gilt grundsätzlich weiterhin für Fahrten innerhalb des MVV‑Gebiets.

Für Binnenfahrten, also Fahrten mit Start und Ziel innerhalb des MVV‑Gebiets, sind MVV‑Tagestickets in der Regel günstiger. Angeboten werden:

  • Single‑Tageskarte für eine Person
  • Gruppen‑Tageskarte für bis zu fünf Personen
    (zwei Kinder zählen als eine erwachsene Person)

Auch Regio‑Tickets wie das wie das Regio-Ticket Allgäu-Schwaben oder das Regio-Ticket Werdenfels gelten auf ihren bisherigen Strecken weiterhin für ein‑ und ausbrechende Fahrten.
In den meisten Fällen sind jedoch auch hier die MVV‑Tagestickets die preisgünstigere Alternative.

Weitere Informationen zu Tickets und Preisen sind online verfügbar.

Ja, für Senior:innen, die regelmäßig im MVV unterwegs sind, gibt es die Monatskarte65. Das Ticket kann von Personen ab 65 Jahren genutzt werden, ist innerhalb der Altersgrenze übertragbar und ganztägig ohne Sperrzeit im gewählten Geltungsbereich gültig. Für Einzeltickets gibt es kein spezielles Senioren-Angebot.

Für Kinder und Jugendliche gibt es im MVV mehrere spezielle und vergünstigte Ticketangebote:

  • Kinder unter 6 Jahren benötigen kein eigenes Ticket.
  • Kinder von 6 bis 14 Jahren fahren zum günstigen Einheitspreis im gesamten MVV‑Tarifgebiet. Möglich sind:
    • Einzelfahrkarte Kind
    • ein Streifen der Streifenkarte
    • Kinder‑Tageskarte für beliebig viele Fahrten an einem Tag
  • Mit der Single‑Tageskarte kann eine erwachsene Person fahren und Kinder mitnehmen (nach den geltenden Mitnahmeregelungen).
  • Für einige Zeitkarten gelten ebenfalls Mitnahmeregelungen für Kinder.
  • Schülerinnen und Schüler können das 365‑Euro‑Ticket nutzen. Es gilt im gesamten MVV‑Tarifgebiet und auch in der Freizeit.
  • Jugendliche bis 20 Jahre können die vergünstigte Streifenkarte U21 verwenden
    (nicht gültig für Kurzstrecken).

Zeitkarten, also auch Schülerzeitkarten, gelten nur noch befristet weiter. Sie sind längstens bis zum 31. Januar 2027 und nur in ihrem bisherigen Geltungsbereich gültig.

Schülerinnen und Schüler, die vom Schulaufwandsträger eine Fahrkarte erhalten, bekommen in den meisten Fällen ab Januar 2027 ein 365‑Euro‑Ticket MVV.
Dieses Ticket gilt im gesamten MVV‑Gebiet und auch für Fahrten in der Freizeit.
Der Tausch der Fahrkarte erfolgt über den Schulaufwandsträger.

Schülerinnen und Schüler ohne kostenfreies Ticket können das 365‑Euro‑Ticket MVV sowie Wochen- oder Monatskarten im Jugend- und Ausbildungstarif als Selbstzahler erwerben.

Weitere Informationen sind online verfügbar.

An der Ticketkontrolle ändert sich durch den Wechsel zum MVV‑Tarif nichts. Die Durchführung der Kontrolle liegt weiterhin beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.

  • Im Busverkehr zeigen Fahrgäste den Fahrschein in der Regel beim Einstieg vor.
  • Im Zugverkehr werden die Tickets von Zugbegleiterinnen und Zugbegleitern kontrolliert.

Die bestehenden Kontrollabläufe bleiben damit unverändert.

Nein. Auch nach dem MVV‑Beitritt bleiben die bestehenden Bus‑ und Schienenverkehrsunternehmen auf ihren Linien im Einsatz.

Die Unternehmen behalten ihre Genehmigungen oder Verträge bis zum jeweiligen Laufzeitende und bedienen die Linien weiterhin unverändert.

Nein. Der Beitritt zum MVV führt nicht automatisch zu Änderungen am bestehenden Verkehrsangebot.

Die Planung und Ausgestaltung des Busangebots liegt weiterhin bei den Landkreisen und Städten.

Der MVV‑Beitritt betrifft zunächst vor allem:

  • einheitliche Rahmenbedingungen
  • einen gemeinsamen Tarif

Angebot, Taktung und Linienführung des ÖPNV bleiben damit grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Aufgabenträger.

Nein. Im MVV‑Tarif werden BahnCard 25 und BahnCard 50 – unabhängig von der Nutzergruppe – nicht anerkannt.
Das bedeutet: Für Fahrten innerhalb des MVV‑Tarifgebiets gibt es mit einer BahnCard keinen Rabatt auf MVV‑Tickets.

Der MVV‑Tarif bietet jedoch eigene preisgünstige Ticketangebote, zum Beispiel:

  • MVV‑Tageskarte: Rechnet sich häufig bereits ab drei Zonen bzw. M–1 bei Hin‑ und Rückfahrt im Vergleich zu Einzelfahrkarten.
  • MVV‑Gruppentageskarte: Bis zu fünf Erwachsene oder zehn Kinder fahren zum Pauschalpreis.
  • Streifenkarte: Bietet Preisvorteile gegenüber der Einzelfahrkarte.

Damit stehen auch ohne BahnCard attraktive und günstige Ticketoptionen im MVV zur Verfügung.